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Planung eines neuen Zugangs zum Bahnhof Stadelhofen

Medienmitteilung

Das Tiefbauamt plant für Zufussgehende einen unterirdischen Zugang zum Bahnhof Stadelhofen. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat einen Zusatzkredit von 11,31 Millionen Franken für weitere Projektierungsleistungen und die Realisierung von Vorausmassnahmen für den Bau des Grossprojekts.

15. Mai 2024

Der Bahnhof Stadelhofen gehört bezüglich des Passagieraufkommens zu den zehn grössten Bahnhöfen der Schweiz. Mit nur drei Gleisen stellt die Station einen Flaschenhals im Zürcher S‑Bahn‑Netz dar. Die SBB plant deshalb den Bau eines vierten Gleises bis 2035, um die Kapazität des Bahnhofs Stadelhofen um 50 Prozent zu steigern.

Im Zuge dessen will das Tiefbauamt den Bahnhof für Zufussgehende mit einer direkten unterirdischen Verbindung an den Heimplatz anschliessen, da dieser mit dem Kunst- und Schauspielhaus ein bedeutender Ort der Kultur, aber auch wichtiger Knotenpunkt des öffentlichen Verkehrs ist. Zudem ist der Heimplatz das Tor zur Kantonsschule Rämibühl und zum Hochschulgebiet Zürich Zentrum, das in naher Zukunft massiv um- und ausgebaut wird und für zunehmende Fussgängerströme vom und zum Bahnhof Stadelhofen via Heimplatz und Bellevue sorgen wird.

Auch die Quartiere Hottingen, Hirslanden, Fluntern und Witikon werden durch die geplante unterirdische Verbindung besser mit dem Bahnhof verknüpft. Ebenfalls werden der Stadelhoferplatz, die Stadelhoferstrasse und das Bellevue entlastet. Insgesamt sollen der Fussverkehr und der öffentliche Verkehr gestärkt und damit die Treibhausgasemissionen langfristig reduziert werden, womit zum städtischen Klimaziel «Netto‑Null» beigetragen werden kann.

Damit und bevor der neue Zugang zum Bahnhof in Richtung Norden umgesetzt werden kann, muss der Baugrund, der den bestehenden SBB-Tunnel und den künftigen Zugang umschliesst, vorgängig und zeitlich auf den Terminplan der SBB abgestimmt, als sogenannte Vorausmassnahme verstärkt werden. Im November 2023 bewilligte der Stadtrat für die Projektierung der Vorausmassnahmen und den Start eines Vorprojekts neue einmalige Ausgaben von insgesamt 1,86 Millionen Franken (STRB Nr. 3339/2023). Dem Gemeinderat wird nun ein Zusatzkredit von rund 9,5 Millionen Franken beantragt, was zu gesamthaft einmaligen Ausgaben von 11,31 Millionen Franken führt. Der Zusatzkredit ist neben der Realisierung der Vorausmassnahmen notwendig, um die Grundlagen für die Projektierung detaillierter auszuarbeiten, damit die Ausgabenbewilligung zuhanden der Stimmbevölkerung eine möglichst grosse Entscheidreife aufweist.

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