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Alimente

stadt-zuerich.ch/alimentenstelle

Die Alimentenstelle der Stadt Zürich unterstützt Sie bei folgenden Anliegen:

  • Bevorschussung (=Vorauszahlung) von Kinderalimenten
  • Inkasso (=Eintreiben) von Kinder- und Ehegatt*innenalimenten
  • Überbrückungshilfe, wenn noch nicht geklärt ist, wer die Alimenten bezahlt oder wie hoch die Alimenten sind

Wohnen Sie in der Stadt Zürich? 

Wenn Sie in der Stadt Zürich wohnen, können Sie sich an uns wenden. Falls Sie nicht in der Stadt Zürich wohnen, kontaktieren Sie bitte Ihre Gemeinde.

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Eine kurze Erklärung zu den verschiedenen Begriffen finden Sie am Ende der Seite.

Bevorschussung von Kinderalimenten

  • Bezahlt ihr*ihre Ex-Partner*in die Alimente nicht, nicht vollständig oder zu spät?

Kinderalimenten können bis maximal 980 Franken pro Monat und Kind von der Alimentenstelle bevorschusst werden. Die Alimentenstelle fordert dann das Geld bei ihrem*ihrer Ex-Partner*in direkt ein.

Inkasso von Kinder- und Ehegatt*innenalimenten

  • Brauchen Sie Unterstützung, um ihre Unterhaltsansprüche durchzusetzen?
  • Bezahlt ihr*ihre Ex-Partner*in die Unterhaltsbeiträge nicht, nicht vollständig oder zu spät?

In einer solchen Situation können wir Ihnen helfen, die Unterhaltsbeiträge einzutreiben (=Inkassohilfe).

Wir versuchen mit der unterhaltspflichtigen Person eine Lösung zu finden. Zudem haben wir das nötige Fachwissen, um die vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Unsere Dienstleistung ist kostenlos. Die Kosten, die für die Betreibung selber anfallen (z.B. Betreibungskosten, Kosten für Übersetzungen), müssen Sie jedoch selber bezahlen.

Überbrückungshilfe für Alimenten

  • Ist für ihr Kind der Unterhaltsanspruch noch nicht geklärt?
  • Haben Sie beim Gericht eine Klage eingereicht, die den Unterhaltsbeitrag ausweist?
  • Leben Sie und der Vater oder die Mutter des Kindes getrennt?

In einer solchen Situation haben Sie Anspruch auf Überbrückungshilfe. Wir unterstützen Sie während der Dauer der Vaterschaftsregelung oder bis die Unterhaltsregelung geklärt ist.

Gemäss Kinder- und Jugendhilfegesetz gibt es Einkommens- und Vermögensgrenzen. 

Sind Sie unterhaltspflichtig?

Informationen

Die wichtigsten Informationen zur Unterhaltspflicht erhalten Sie telefonisch bei der Alimentenstelle unter der Telefonnummer +41 44 412 73 40.

Wichtige Begriffe

Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Alimenten kurz erklärt.

Kontakt

Stadt Zürich
Soziale Dienste
Alimentenstelle
Röschibachstrasse 26
8037 Zürich
Telefon +41 44 412 73 40

Öffnungszeiten Schalter:
Mo bis Fr: 9 - 12 und 13.30 - 16.30 Uhr
(keine Voranmeldung notwendig)
Kontaktformular

Weitere Informationen