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Führen von Asylunterkünften

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eine 3-stöckige Liegenschaft, in der Asylsuchende untergebracht sind

Die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden erfolgt im Kanton Zürich in einem 2-Phasen-System. In der 1. Phase wohnen Asylsuchende während 2 - 6 Monaten in einer Kollektivstruktur, einem Durchgangszentrum.


Die AOZ führt im Kanton Zürich im Auftrag der Sicherheitsdirektion Durchgangszentren mit einer Kapazität von insgesamt 360 Plätzen (Stand November 2011).

Durchgangszentrum Hegnau
Durchgangszentrum Kloster
Durchgangszentrum Regensbergstrasse


Kollektiv Unterbringen und Betreuen

Einführung in das Leben in der Schweiz

Das Ziel des fachlich betreuten Aufenthaltes im Durchgangszentrum ist, dass sich Asylsuchende mit den lokalen Gegebenheiten und Anforderungen vertraut machen und erste Deutschkenntnisse für den Alltagsgebrauch erwerben.


Enges Zusammenleben

In den Durchgangszentren der AOZ wohnen jeweils 70 - 150 Personen. Je nach Gebäudestruktur teilen sich zwei bis sechs Männer oder Frauen ein Zimmer. Familien werden nach Anzahl der Kinder in einem entsprechend grossen Zimmer untergebracht. Gemeinsam benützen die Bewohner/innen Küchen- und sanitäre Einrichtungen.


Tagesteam und Nacht-/Wochenenddienst

Das DZ-Team, zusammengesetzt aus Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen, Gesundheits- und anderen Fachpersonen, sorgt rund um die Uhr für einen geordneten Zentrumsbetrieb. Dabei involvieren die Mitarbeitenden die Bewohner/innen wo möglich bei anfallenden Arbeiten.


Interne und externe Gesundheitsversorgung

Jedes DZ-Team verfügt über einen/eine Gesundheitsverantwortliche/n, welche/r auf eine gut assortierte Haus-Apotheke zurückgreifen kann. Sie/er ist die erste Ansprechsperson bei gesundheitlichen Problemen. Bei Bedarf vermittelt sie/er weiter an eine/n Ärztin/Arzt.


Betreuungsprinzip Leistung-Gegenleistung

Die Zusammenarbeit zwischen dem Betreuungsteam und den Bewohner/innen eines Durchgangszentrums der AOZ basiert auf dem Prinzip Leistung-Gegenleistung: An das institutionelle Betreuungsangebot inklusive Wohninfrastruktur knüpft sich die Erwartung, dass Asylsuchende im Rahmen ihrer Möglichkeiten konkrete Beiträge zum guten Zusammenleben leisten. Die verschiedenen Elemente der Praxistheorie erläutert das AOZ-Betreuungsmodell "Im Austausch".


Individuelle Wege aus der Kollektivunterkunft

Übertritt in die 2. Phase

Bei Asylsuchenden oder vorläufig aufgenommenen Personen, die länger in der Schweiz bleiben und mangels Erwerbsarbeit weiterhin von der Sozialhilfe abhängig sind, markiert der so genannte Transfer das Ende des Aufenthaltes im Durchgangszentrum.


Zuweisung durch die kantonale Platzierungsstelle

Die Platzierungsstelle des kantonalen Sozialamts weist die Personen einer Gemeinde zu.


Von der kantonalen in die kommunale Zuständigkeit

Nach der Zuweisung zu einer Gemeinde sind die Behörden des neuen Wohnortes für die Sozialhilfeunterstützung zuständig. Die AOZ übernimmt für die Stadt Zürich sowie für einzelne Gemeinden im Kanton Zürich die Aufgaben der kommunalen Asyl- und Flüchtlingsfürsorge


Ziel: Wirtschaftliche Selbständigkeit

Nach 6 Monaten Auftenthalt in der Schweiz können Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene eine Arbeitsbewilligung erhalten. Personen, die eine Erwerbsarbeit mit einem für den Lebensunterhalt ausreichenden Einkommen antreten, verlassen das Durchgangszentrum oder die kommunale Asylfürsorge.


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Weitere Informationen

Kontakt

AOZ

Zypressenstrasse 60
8040 Zürich
Telefon 044 415 65 00
Fax 044 415 65 01

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