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Sozialhilfe anerkannte Flüchtlinge - Stadt Zürich
Städtischer Auftrag
Die AOZ unterstützt im Rahmen der Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge in der Stadt Zürich rund 860 Personen (Stand November 2011).
Nachhaltige berufliche und soziale Integration
Mit der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft können sich Flüchtlinge auf eine langfristige neue Lebensperspektive in der Schweiz einstellen. Aufgrund der zugesprochenen Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder F) sind sie anderen ausländischen Personen im Prinzip gleichgestellt. Nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz haben B-Flüchtlinge grundsätzlich Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
Sozialhilfe nach SKOS Richtlinien
Anerkannte Flüchtlinge unterstehen dem kantonalen Sozialhilferecht, welches die Bemessung der Unterstützungsleistungen regelt. Damit gelten für sie neben den Richtlinien der Sozialbehörde der Stadt Zürich auch die SKOS Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe. Zur Deckung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt, d.h. für Lebensmittel, Kleider, Gas und Elektrizität, Haushalt, Hygiene und Gesundheitspflege, Verkehrsauslagen, Unterhaltung und Bildung empfiehlt die SKOS eine Pauschale von CHF 977 pro Monat für eine Person, die alleine wohnt. Nicht inbegriffen sind die Wohnungsmiete, die Wohnnebenkosten und die Kosten für die medizinische Grundversorgung sowie situationsbedingte Leistungen. Nicht-erwerbstätige Personen, welche sich um ihre soziale und berufliche Integration bemühen, erhalten eine Integrationszulage von CHF 100 bis 300 pro Monat.

