Die Anmeldung für die Plattform eBaugesucheZH wurde umgestellt. Das Login mit ZHservices ist nicht mehr möglich. Bitte melden Sie sich künftig mit dem Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden (AGOV) an.
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Bei Login‑Problemen oder Schwierigkeiten mit der Migration wenden Sie sich bitte direkt an an support.ebaugesuche@bd.zh.ch
Für Aussenwerbeanlagen jeglicher Art ist eine baurechtliche Bewilligung nötig.
Für Reklameanlagen, die in den öffentlichen Grund ragen, ist eine Konzession für die Benützung des öffentlichen Grunds zu Werbezwecken erforderlich. Weitere Bestimmungen zur Gestaltung der Anlagen sind in den VARöG zu finden.
Die Kriterien sowie die städtebauliche und stadträumliche Herleitung für die Bewilligung von Aussenwerbeanlagen sind in den Aussenwerbekonzepten definiert.
Sowohl die Bewilligung wie auch die Benützung des öffentlichen Grunds ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist in der Gebührenordnung für das Reklamewesen geregelt.
Die telefonischen Sprechstunden des Teams Reklamebewilligungen finden am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr statt.
Für eine persönliche Beratung im Amtshaus können Sie vorab telefonisch einen individuellen Besprechungstermin vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos.
Lindenhofstrasse 19
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