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Amtliche Wohnungsnummer aWN

stadt-zuerich.ch/awn

Auskunft über amtliche Wohnungsnummern der Stadt Zürich

Berechtigte Personen (Eigentümer*innen, Verwaltungen) können bei Statistik Stadt Zürich für das Stadtgebiet von Zürich Auskunft über die gültigen amtlichen Wohnungsnummern (aWN) erhalten. Mieter*innen wenden sich bitte an ihre Verwaltung.

Auskünfte zu amtlichen Wohnungsnummern anderer Gemeinden sind beim jeweiligen Bauamt nachzufragen.

Wenn Sie eine oder mehrere amtliche Wohnungsnummern benötigen, können Sie diese gerne über unser Kontaktformular bestellen.

Auskunft amtliche Wohnungsnummer
Kontaktformular

Öffnungszeiten

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09.00-11.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr

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09.00-11.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr

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09.00-11.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr

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Sinn und Zweck

Amtliche Wohnungsnummern dienen der eindeutigen Wohnungsidentifikation in Gebäuden mit mehr als einer Wohnung und werden gemäss des Merkblattes GWR-ZH: Amtliche Wohnungsnummer vergeben. Die durch die Gemeinde bestätigten aWN müssen nicht physisch z.B. an der Wohnungstüre oder dem Klingelschild angebracht werden, sind aber durch den Eigentümer aufzubewahren und an allfällige Vermieter zu übermitteln. Der Vermieter hat die aWN seinerseits neuen Mietern im Mietvertrag und - aus Datenschutzgründen - mittels separatem Wohnungsausweis zuhanden der Einwohnerkontrolle bekannt zu geben. Beim Verkauf einer Stockwerkeigentumswohnung oder eines Gebäudes mit mehr als einer Wohnung sind dem Käufer die Wohnungs- und Mieterangaben sowie die dazugehörigen aWN mitzuteilen.

Definition

Die amtliche Wohnungsnummer setzt sich zusammen aus einer Geschossnummer und einer Wohnungsnummer.

Geschossdefinition

Massgebend für die Bestimmung des Erdgeschosses ist der offizielle Haupteingang mit Hausnummer. Ist dieser nicht eindeutig identifizierbar, so gilt der Eingang, wo die Briefkasten und/oder das Klingeltableau angebracht sind, als Haupteingang. Führt der Hauseingang zwischen zwei Wohngeschossen ins Haus, so ist das untere Geschoss als Untergeschoss und das obere als Erdgeschoss zu bezeichnen (sofern gleiche Anzahl oder mehr Treppenstufen abwärts als aufwärts).

Geschossnummer

Die Geschosse werden durch eine fortlaufende Zahl (0 – 89) angegeben, wobei im Erdgeschoss die Etagenbezeichnung wegfällt, da keine führende Null geduldet wird. Um bei Untergeschossen keine negativen Zahlen zu verwenden, werden diese Geschosse mit den Zahlen 99 – 90 absteigend nummeriert.

Wohnungsnummer

Die Wohnungen werden grundsätzlich durch eine zweistellige Zahl (01 – 99) angegeben. Ausnahme bilden die Wohnungen im Erdgeschoss, die ohne führende Null nummeriert werden. Die Wohnungen werden vom Haupteingang her gesehen, links beginnend, im Uhrzeigersinn nummeriert. Übereinander liegende Wohnungen erhalten also die gleichen Wohnungsnummern.

3 Beispiele der Wohnungsnummerierung basierend auf dem im Abschnitt davor beschriebenen Vorgehen. Das Bild ist der Richtlinie zur Wohnungsnummerierung des Bundesamts für Statistik entnommen.

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