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Rechtliche Grundlagen

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Die AOZ ist seit 2006 eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt gemäss Art. 118 der Gemeindeordnung der Stadt Zürich. Dazu erliess der Zürcher Stadtrat am 9. März 2005 eine Anstaltsverordnung.




Informationen zu den Rechtsgrundlagen im Asyl- und Ausländerbereich befinden sich
auf der Seite
 
Rechtsgrundlagen im Asyl- und Ausländerrecht


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