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Arbeitsvermittlung
Erfahrene Fachpersonen vermitteln erwerbslose Sozialhilfeklient/innen und ALV-Versicherte mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt. Sie arbeiten eng mit zuweisenden Stellen, Arbeitsmarktbehörden und dem Migrationsamt zusammen. Dank guter Vernetzung, professioneller Methoden und langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Stellensuchenden liegt die Vermittlungsquote bei über 60%.
Rund die Hälfte der zugewiesenen Klient/innen der Arbeitsvermittlung ist in der fürsorgerischen Zuständigkeit der AOZ. Externe Auftraggeber/innen sind ca. 50 Gemeinden im Kanton Zürich und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV.
Für Stellensuchende
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung erfolgt über die zuständige Sozialhilfestelle oder über die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV).
Viele Firmen verlangen von ihren Bewerber/innen einen Betreibungsauszug (Kosten CHF 25) und/oder einen Strafregisterauszug (Kosten CHF 20). Die folgenden Links führen auf die entsprechenden Seiten.
Betreibungsämter Stadt Zürich
Informationen Strafregisterauszug
Für Sozialhilfestellen und Gemeinden
Die Anmeldung für anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende erfolgt ausschliesslich über die Triagestelle BBIP bei der Stiftung Chance.
Für RAV-Berater/innen
Zwischen dem Bereich Arbeitsmarkt des AWA Zürich und der AOZ besteht seit März 2003 eine Vereinbarung, welche die Zusammenarbeit sowie die Dienstleistungen der AOZ Arbeitsvermittlung regelt. Sie bildet die verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und der AOZ Arbeitsvermittlung.
Über die Beratungsergebnisse informieren Sie die Fachberater der AOZ Arbeitsvermittlung mit einer formalisierten Rückmeldung:
Zuweisungsformular für RAV an die AOZ Arbeitsvermittlung

