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Arbeitsvermittlung
Erfahrene Fachpersonen vermitteln erwerbslose Sozialhilfeklient/innen und ALV-Versicherte mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt. Sie arbeiten eng mit zuweisenden Stellen, Arbeitsmarktbehörden und dem Migrationsamt zusammen. Dank guter Vernetzung, professioneller Methoden und langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Stellensuchenden liegt die Vermittlungsquote bei über 60%.
Rund die Hälfte der zugewiesenen Klient/innen der Arbeitsvermittlung ist in der fürsorgerischen Zuständigkeit der AOZ. Externe Auftraggeber/innen sind ca. 50 Gemeinden im Kanton Zürich und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV.
Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenlos und gleichzeitig professionell.
Wir arbeiten mit gängigen Assessment-Methoden des Personalwesens und qualifizieren unsere Stellensuchenden aufgrund von Rückmeldungen ehemaliger Arbeitgeber/innen sowie anhand konkreter Erfahrungen aus eigenen AOZ internen Arbeitsprojekten.
Wenn Sie eine vakante Stelle neu besetzen möchten und bereits das Anforderungsprofil kennen, kontaktieren Sie uns unter Tel 044 415 66 20, wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Wir schlagen Ihnen ein bis zwei Bewerber/innen vor und schicken Ihnen per E-Mail die Dossiers.
Die Schritte einer Vermittlung im Überblick
- Sie haben die von uns vorgeschlagenen Dossiers durchgesehen und eine Auswahl getroffen (1).
- Wir verabreden einen Vorstellungstermin (2),
- mit der Klientin / dem Klienten wird ein Probetag vereinbart (3),
- an den im optimalen Fall eine Anstellung anschliesst (4) .
- Ein Arbeitsvertrag wird gegenseitig unterzeichnet (5).
- Sie holen eine Arbeitsbewilligung ein, wobei wir Ihnen bei Bedarf gerne helfen (6).
Weitere Informationen zu den Schritten 5 und 6:
Arbeitsbewilligungen N und F - Bestimmungen im Kanton Zürich
Informationen zu Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen
Informationen zur Quellensteuer
Formulare zur Anmeldung und Abrechnung für Quellenbesteuerte

