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Sozialhilfe für Asylsuchende Stadt Zürich

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                                                                                                         Unterbringung in der Stadt Zürich


Städtischer Auftrag

Die AOZ unterstützt im Rahmen der Sozialhilfe für Asylsuchende in der Stadt Zürich (2. Phase) ca. 620 Personen (Stand März 2012).


Aktuell

Erfüllung kantonales Aufnahmekontingent

Die Stadt Zürich erfüllt das Kontingent von 0,5% der Wohnbevölkerung (=1880 Personen) aktuell zu 94% (Stand Ende März 2012). Zum kantonalen Aufnahmekontingent zählen Personen, welche Sozialhilfe (Asylsuchende/vorläufig Aufgenommene) oder Nothilfe beziehen.

2. Phase Stadt Zürich                                          1583 Personen
Durchgangszentrum Regensbergstrasse        100 Personen 
Nothilfezentrum Juch                                               90 Personen
Total                                                                       1773 Personen

Sozialhilfe für Asylsuchende

Asylsuchende (Ausweis N) werden nicht wie die übrigen Sozialhilfe-Bezüger/innen nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS unterstützt, sondern rund 30% unterhalb der dort vorgesehenen Ansätze. Höhe und Umfang der Sozialhilfe für Asylsuchende orientieren sich an der kantonalen Asylfürsorgeverordnung von 2005 sowie an den Richtlinien der Sozialbehörde der Stadt Zürich.

Von Asylsuchenden wird erwartet, dass sie in einem Mehrpersonenhaushalt leben. Ausnahmen sind möglich bei gesundheitlichen oder sozialen Gründen, müssen aber bewilligt werden. Ein Teil der Existenzsicherung ist der Grundbedarf für den Lebensunterhalt. Der Grundbedarf für eine Einzelperson in einem Mehrpersonenhaushalt beträgt CHF 494 pro Monat. Der Grundbedarf beinhaltet Ausgabeposten wie Nahrungsmittel, Bekleidung, Verkehrsauslagen, Körperpflege, Haushalt. Nicht inbegriffen sind die Wohnungsmiete, die Wohnnebenkosten sowie die medizinische Grundversorgung.


Anreizmodell zur Integrationsförderung

Nicht-erwerbstätige Personen, welche sich um ihre soziale und berufliche Integration bemühen, erhalten eine Integrationszulage von CHF 100  bis CHF 300 pro Monat. Beispielsweise eine Tätigkeit in einem Arbeitsintegrationsprogramm oder ein Einsatz bei den Gemeinnützigen Einsatzplätzen gilt als Leistung, für die eine Integrationszulage ausgerichtet wird.


Mehr zum Thema

Im Kanton Zürich regelt das Sozialhilfegesetz und die Asylfürsorgeverordnung die Sozialhilfe im Asylbereich in den Grundzügen.

Sozialhilfegesetz (SHG) Art. 5a und 5b
Asylfürsorgeverordnung (AfV)

Über die Sozialhilfepraxis im Kanton Zürich informiert das Sozialhilfe-Behördenhandbuch des kantonalen Sozialamts.

Sozialhilfe-Behördenhandbuch

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Weitere Informationen

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8040 Zürich
Telefon 044 415 65 00
Fax 044 415 66 01

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