Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge - Gemeinden
Gemeindemandate
Die AOZ unterstützt im Rahmen der Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge in einzelnen Gemeinden ausserhalb der Stadt Zürich rund 40 Personen (Stand März 2012).
- Opfikon
- Hittnau
- Volketswil
Nachhaltige berufliche und soziale Integration
Mit der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft können sich Flüchtlinge auf eine langfristige neue Lebensperspektive in der Schweiz einstellen. Aufgrund der zugesprochenen Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder F) sind sie anderen ausländischen Personen im Prinzip gleichgestellt. Nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz haben B-Flüchtlinge grundsätzlich Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
Sozialhilfe nach SKOS Richtlinien
Anerkannte Flüchtlinge unterstehen dem kantonalen Sozialhilferecht, welches die Bemessung der Unterstützungsleistungen regelt. Damit gelten für sie neben den Richtlinien der kommunalen Behörden auch die SKOS Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Zur Deckung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt, d.h. für Lebensmittel, Kleider, Gas und Elektrizität, Haushalt, Hygiene und Gesundheitspflege, Verkehrsauslagen, Unterhaltung und Bildung empfiehlt die SKOS eine Pauschale von CHF 977 pro Monat für eine Person, die alleine wohnt. Nicht inbegriffen sind die Wohnungsmiete, die Wohnnebenkosten und die Kosten für die medizinische Grundversorgung sowie situationsbedingte Leistungen. Nicht-erwerbstätige Personen, die sich besonders um ihre soziale und berufliche Integration bemühen, erhalten eine Integrationszulage von CHF 100 bis CHF 300 pro Monat.

