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Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge - Stadt Zürich
Städtischer Auftrag
Die AOZ unterstützt im Rahmen der Sozialhilfe in der Stadt Zürich rund 960 anerkannte Flüchtlinge und 830 vorläufig aufgenommene Personen (Stand März 2012).
Aktuell
Erfüllung kantonales Aufnahmekontingent
Die Stadt Zürich erfüllt das Kontingent von 0,5%
der Wohnbevölkerung (=1880 Personen) aktuell zu 94%
(Stand Ende März 2012). Zum kantonalen Aufnahmekontingent
zählen Personen, welche Sozialhilfe (Asylsuchende/vorläufig
Aufgenommene) oder Nothilfe beziehen.
2. Phase Stadt
Zürich 1583
Personen
Durchgangszentrum Regensbergstrasse
100 Personen
Nothilfezentrum
Juch 90 Personen
Total
1773 Personen
Nachhaltige berufliche und soziale Integration
Personen mit einem Schutzstatus können sich auf eine langfristige neue Lebensperspektive in der Schweiz einstellen. Aufgrund der zugesprochenen Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder F) sind sie anderen ausländischen Personen im Prinzip gleichgestellt.
Sozialhilfe nach SKOS Richtlinien
Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen unterstehen dem kantonalen Sozialhilferecht, welches die Bemessung der Unterstützungsleistungen regelt. Damit gelten für sie neben den Richtlinien der Sozialbehörde der Stadt Zürich auch die SKOS Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe. Zur Deckung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt, d.h. für Lebensmittel, Kleider, Gas und Elektrizität, Haushalt, Hygiene und Gesundheitspflege, Verkehrsauslagen, Unterhaltung und Bildung empfiehlt die SKOS eine Pauschale von CHF 977 pro Monat für eine Person, die alleine wohnt. Nicht inbegriffen sind die Wohnungsmiete, die Wohnnebenkosten und die Kosten für die medizinische Grundversorgung sowie situationsbedingte Leistungen. Nicht-erwerbstätige Personen, welche sich um ihre soziale und berufliche Integration bemühen, erhalten eine Integrationszulage von CHF 100 bis 300 pro Monat.

