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Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge - Stadt Zürich

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Städtischer Auftrag

Die AOZ unterstützt im Rahmen der Sozialhilfe in der Stadt Zürich rund 960 anerkannte Flüchtlinge und 830 vorläufig aufgenommene Personen (Stand März 2012).


Aktuell

Erfüllung kantonales Aufnahmekontingent

 Die Stadt Zürich erfüllt das Kontingent von 0,5% der Wohnbevölkerung (=1880 Personen) aktuell zu 94% (Stand Ende März 2012). Zum kantonalen Aufnahmekontingent zählen Personen, welche Sozialhilfe (Asylsuchende/vorläufig Aufgenommene) oder Nothilfe beziehen.

2. Phase Stadt Zürich                                          1583 Personen
Durchgangszentrum Regensbergstrasse        100 Personen 
Nothilfezentrum Juch                                               90 Personen
Total                                                                       1773 Personen

Nachhaltige berufliche und soziale Integration

Personen mit einem Schutzstatus können sich  auf eine langfristige neue Lebensperspektive in der Schweiz einstellen. Aufgrund der zugesprochenen Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder F) sind sie anderen ausländischen Personen im Prinzip gleichgestellt.



Sozialhilfe nach SKOS Richtlinien

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen unterstehen dem kantonalen Sozialhilferecht, welches die Bemessung der Unterstützungsleistungen regelt. Damit gelten für sie neben den Richtlinien der Sozialbehörde der Stadt Zürich auch die SKOS Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe. Zur Deckung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt, d.h. für Lebensmittel, Kleider, Gas und Elektrizität, Haushalt, Hygiene und Gesundheitspflege, Verkehrsauslagen, Unterhaltung und Bildung empfiehlt die SKOS eine Pauschale von CHF 977 pro Monat für eine Person, die alleine wohnt. Nicht inbegriffen sind die Wohnungsmiete, die Wohnnebenkosten und die Kosten für die medizinische Grundversorgung sowie situationsbedingte Leistungen. Nicht-erwerbstätige Personen, welche sich um ihre soziale und berufliche Integration bemühen, erhalten eine Integrationszulage von CHF 100  bis 300 pro Monat.


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AOZ

Zypressenstrasse 60
8040 Zürich
Telefon 044 415 65 00
Fax 044 415 66 01

Öffnungszeiten Sozialberatung
Montag 9-11.30 Uhr
Dienstag 9-11.20 / 13.30-16 Uhr
Donnerstag 9-11.30 Uhr
Freitag 9-11.30 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung

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