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Betreuung unbegleiteter Minderjähriger
Unbegleitete Minderjährige (Mineurs non accompagnés MNA) sind Kinder und Jugendliche bis zum achtzehnten Lebensjahr, die sich ausserhalb ihres Herkunftslandes befinden, von beiden Elternteilen getrennt sind und nicht von einem Erwachsenen betreut werden, dem die Betreuung des Kindes durch Gesetz oder Gewohnheit obliegt.
Unbegleitete Kinder und Jugendliche im Asylbereich
Seit den 1990er Jahren reisen vermehrt unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Krisenregionen des Südens und Ostens in die westlichen Länder, um dort ein Asylgesuch zu stellen. Die Behandlung und Betreuung dieser unbegleiteten Kinder und Jugendlichen basiert auf den völkerrechtlichen Grundlagen der UNO Kinderrechtskonvention sowie auf den Richtlinien über allgemeine Grundsätze und Verfahren zur Behandlung asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger des UNHCR.
In der Schweiz sind im Art. 17 des revidierten Asylgesetzes die Verfahrensbestimmungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende festgelegt. Demzufolge wird für sie eine Vertrauensperson beauftragt, deren rechtliche Interessen wahrzunehmen.
Im Kanton Zürich übernimmt die Zentralstelle MNA des kantonalen Amtes für Jugend und Berufsberatung die Aufgabe der Rechtsvertretung von minderjährigen Asylsuchenden. Der Fachdienst MNA der AOZ sowie das MNA-Zentrum Lilienberg stellen die Unterbringung und die sozialpädagogische Betreuung der Kinder und Jugendlichen sicher.

