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Stadtrat beantragt für das ewz marktgerechte Rücklieferungstarife

Medienmitteilung

Der Tarif für die Rücklieferung von Strom aus Energieerzeugungsanlagen soll auf Anfang 2015 deutlich reduziert werden. Gründe dafür sind einerseits die gesunkenen Gestehungskosten für Photovoltaikanlagen und anderseits die Fördermittel, die Bund und Stadt Zürich für diesen Zweck zur Verfügung stellen.

29. August 2014

Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) strebt an, die Vergütung für Rücklieferungen aus Energieerzeugungsanlagen (EEA) auf das vom Bundesamt für Energie (BfE) empfohlene Mass zu senken. Anspruch auf eine Vergütung haben Betreiberinnen und Betreiber von EEA, die den nicht selber genutzten Strom ins ewz-Netz einspeisen. Der zu erstattende Betrag richtet sich nach den marktorientierten Preisen für Energie. Heute entschädigt das ewz durchschnittlich 19 Rappen pro Kilowattstunde, und zwar zu 80 Prozent für Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Dieser Betrag ist mittlerweile zu hoch, denn die Gestehungskosten für solche Anlagen sind wegen des technischen Fortschritts deutlich tiefer als beim Erlass des geltenden Tarifs im Jahre 2006. Wer Solarstrom produziert, kann zudem weiterhin Fördergelder beim Bund und bei der Stadt Zürich beantragen.

Der Bund empfiehlt, die Vergütungen für die Energierücklieferung gestützt auf das Standard-Stromprodukt festzulegen, d. h für Hochtarif bei 9.20 Rappen pro Kilowattstunde und für Niedertarif bei 4.80 Rappen pro Kilowattstunde, jeweils abzüglich acht Prozent. Der genaue Preis für das Basisprodukt wird nach den Sommerferien durch den Stadtrat festgelegt. Für Anlagen, die erneuerbare Energie nutzen und vor 2006 in Betrieb genommen worden sind, gilt gemäss der Empfehlung des BFE eine Sonderregelung. Die Energie aus diesen Anlagen wird mit 15 Rappen pro Kilowattstunde vergütet. Der Stadtrat möchte sich an den Empfehlungen des BfE orientieren und diesen auch bei künftigen Änderungen folgen. Daher beantragt er eine entsprechende Änderung des Tarifs EEA.

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