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Bezirksrat sieht Spielraum bei energetischer Sanierung des Tramdepots

Medienmitteilung

Stadtrat zieht Entscheid nicht weiter

Im Gegensatz zum Stadtrat betrachtet der Bezirksrat die Ausgaben für die energetischen Sanierungsmassnahmen im Tramdepot Elisabethenstrasse nicht als gebunden. Der Stadtrat wird dem Gemeinderat daher für die energetische Sanierung einen Kredit beantragen.

26. November 2014

Ende Oktober 2013 bewilligte der Stadtrat gebundene Ausgaben von 30,015 Millionen Franken für die Instandsetzung des Tramdepots Elisabethenstrasse an der Kalkbreite sowie einen Objektkredit von 1,84 Millionen Franken für eine Photovoltaikanlage (vgl. Medienmitteilung vom 13. November 2013). Dem Beschluss des Stadtrats folgte eine Stimmrechtsbeschwerde, die sich ausschliesslich gegen die Gebundenheit des Kredits richtete. Der Beschwerdeführer vertrat den Standpunkt, dass die Art und Weise der Instandsetzungen eine neue Ausgabe darstelle, die dem Gemeinderat und nötigenfalls der Stimmbevölkerung vorzulegen sei.

Der Bezirksrat des Bezirks Zürich ist zum Schluss gekommen, dass nicht die gesamten Ausgaben, aber doch ein Anteil von über 2 Millionen Franken eine neue Ausgabe darstellt und somit in die Zuständigkeit des Gemeinderats fällt. Laut Bezirksrat besteht bei vorliegendem Projekt für die energetischen Sanierungsmassnahmen in der Höhe von 7,11 Millionen Franken ein erheblicher Entscheidungsspielraum; es handle sich um eine spezielle Ausgangslage, in der unter anderem Vorgaben der Denkmalpflege, energetische Zielsetzungen und Kostenaspekte zu berücksichtigen waren. Der Bezirksrat beurteilte nicht, wie viel günstiger eine Minimalvariante gewesen wäre, die als gebunden bezeichnet werden könnte. Die 1,84 Millionen Franken für die Photovoltaikanlage zusammen mit dem Kostenanteil für die energetischen Sanierungsmassnahmen, die über eine Minimalvariante hinausgehen, hätten aber die Grenze von 2 Millionen Franken überstiegen und demzufolge vom Gemeinderat bewilligt werden müssen.

Der Stadtrat wird den Entscheid nicht weiterziehen, weil durch die Verzögerung des Projektes weitere Kosten auflaufen würden, aber auch weil der Zustand der Energieerzeugungsanlage keinen weiteren Aufschub mehr erlaubt. Er wird dem Gemeinderat eine Vorlage für einen Objektkredit unterbreiten. Die Höhe des Betrags ist Gegenstand weiterer Abklärungen.

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