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Neue Mechanismen zur Förderung der 2000-Watt-Ziele

Medienmitteilung

Stadtrat beantragt Neuordnung des Stromsparbeschlusses

Die Förderung der Umsetzung der 2000-Watt- Ziele fusst unter anderem auf dem «Stromsparbeschluss» aus dem Jahr 1989. Das darin enthaltene Finanzierungsmodell ist gemäss kantonalem Gemeindegesetz aber nicht mehr zulässig. Zudem sollen bei Bedarf mehr Mittel zur Verfügung stehen und deren Höhe planbar sein. Der Stadtrat beantragt zu diesem Zweck eine Neuordnung des Stromsparbeschlusses.

8. Mai 2015

Im März 1989 sprachen sich die Stimmberechtigten der Stadt Zürich für den sogenannten Stromsparbeschluss über die «rationelle Verwendung von Elektrizität» aus. Vorangegangen waren ein rasanter Anstieg des Stromverbrauchs und der schwerwiegende Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl. Der Entscheid hatte damals wegweisenden Charakter, denn es gab weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene gesetzliche Vorgaben für die Reduktion des Stromverbrauchs, und auch in den Erlassen der Stadt Zürich fehlten jegliche Anreize zu einem effizienten Umgang mit Strom. Dank dem Beschluss konnte die Stadt Zürich die Energieeffizienz und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen finanziell unterstützen und darüber hinaus Massnahmen zur Beschränkung des Stromverbrauchs treffen. In den darauffolgenden Jahren gab es vergleichbare Bestrebungen auch bei Bund und Kanton, sodass heute aufgrund des übergeordneten Rechts verschiedene Bestimmungen im Stromsparbeschluss und in darauf aufbauenden Umsetzungsbeschlüssen gegenstandslos geworden sind. Hinzu kommt, dass das darin enthaltene Finanzierungsmodell rechtlich nicht mehr zulässig ist und neu gestaltet werden muss

Gemeinderätliche Verordnung zur Umsetzung

Mit dem Entscheid für die 2000-Watt-Gesellschaft im November 2008 haben die Stadtzürcher Stimmberechtigten klare energiepolitische Ziele in der Gemeindeordnung verankert. Sie sind umfassender als diejenigen des Stromsparschlusses und machen diesen weitgehend überflüssig. Mit einer gemeinderätlichen Verordnung über gemeinwirtschaftliche Leistungen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) möchte der Stadtrat die Verantwortung des ewz für diese Ziele und deren konkrete Umsetzung festlegen und namentlich die Bereiche, Massnahmen und den Umfang der Förderung, aber auch die dafür notwendigen Bedingungen bezeichnen. Bei diesen Fördermassnahmen handelt es sich um gemeinwirtschaftliche Leistungen, die das ewz im Auftrag der Stadt Zürich erbringt und für die es gemäss Stromversorgungsgesetz eine Entschädigung auf dem Stromabsatz erhebt. Neu soll der Gemeinderat einen Maximalansatz für die Finanzierung der 2000-Watt-Massnahmen festlegen. Gemäss Vorschlag des Stadtrats sind dies maximal 2 Rappen pro kWh im Versorgungsgebiet gelieferten Strom, also bei heutigem Stromabsatz jährlich rund 55 Mio. Franken. Diese Mittel dienen einer breiten Palette von 2000-Watt-Massnahmen, die bisher über den Stromsparfonds der Stadt Zürich und das ewz finanziert wurden. Beispiele sind Förderbeiträge für Fotovoltaik, Wärmepumpen und Sonnenkollektoren sowie für Forschung- und Entwicklungsarbeiten, der ewz-Effizienzbonus für Unternehmen oder die strombasierte Energieberatung. Neutraler Koordinations- und Umsetzungspartner im 2000-Watt-Bereich ist der Umwelt- und Gesundheitsschutz UGZ. Der neue Finanzierungsmodus ist planbarer und stetiger als der bisherige. Die neue Verordnung sieht vor, inskünftig sämtliche Fördermassnahmen beim ewz unter Abgaben und Leistungen zu verbuchen.

Stimmberechtigte haben das letzte Wort

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die überflüssig gewordenen Artikel im Stromsparbeschluss aufzuheben. Den abschliessenden Entscheid dazu müssen die Stimmberechtigten fällen. Der Stadtrat ist überzeugt, dass er mit der neuen Verordnung und dem neuen Stromsparbeschluss eine sowohl juristisch als auch finanziell tragfähige Basis für die energiepolitischen Fördermittel und -mechanismen der Zukunft schafft.

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