Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Publikationen & Broschüren
Persönlich-Kolumne: Schwarzfahren
Publikation im Tagblatt der Stadt Zürich
Andres Türler, Vorsteher Departement der Industriellen Betriebe
Das Bundesgericht hat vor gut einer Woche eine erstaunliche Gesetzeslücke ausgemacht. Wer kein Billett löst, macht sich wegen des ungeschickt formulierten Gesetzes nicht strafbar. Dies tun nach Ansicht des Gerichts paradoxerweise nur jene Fahrgäste, die ihre Mehrfahrtenkarte nicht entwerten. Damit kann im Moment das klassische Schwarzfahren nicht bestraft werden. Von diesem etwas weltfremden Urteil unberührt bleibt der Taxzuschlag für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Die Gebühr von 80 bis 150 Franken für den Kontroll-Aufwand darf demzufolge nach wie vor erhoben werden.
Die VBZ haben letztes Jahr über 3,8 Mio. Fahrgäste kontrolliert. Dabei betrug die Schwarzfahrerquote in der Stadt Zürich durchschnittlich ungefähr ein Prozent, bei Schwerpunktkontrollen und im übrigen Kantonsgebiet lag sie höher. Hochgerechnet auf die 315 Mio. Fahrgäste, die die VBZ letztes Jahr transportiert haben, sind das immerhin etwa 3,15 Mio. Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer. Rechnet man der Einfachheit halber pro Schwarzfahrt fünf Franken für das nicht bezahlte Billett, so gibt das allein in der Stadt Zürich rund 15 Mio. fehlende Ticketeinnahmen!
Der öffentliche Verkehr im Kanton Zürich wird mit Billetteinnahmen und Steuergeldern bezahlt. Wenn die Einnahmen aus dem tatsächlichen Fahrgeschäft wegen der Schwarzfahrer um 15 Mio. geringer ausfallen, muss das die Allgemeinheit mit einem Griff in die Steuerkasse bezahlen – oder die Tickets schlagen auf, für alle. Schwarzfahren ist nicht eine Frage der Strafbarkeit, und es ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Schwarzfahren ist schlicht asozial.
Ich danke Ihnen, wenn Sie weiterhin ein Billett lösen und sich solidarisch zeigen – auch wenn die hoffentlich klarere gesetzliche Grundlage dafür erst in einem oder zwei Jahren vorliegt.
Andres Türler
Vorsteher Departement der Industriellen Betriebe

