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Netzanschluss-Tarif.
Der Tarif N regelt die Netzanschluss- und Netzkostenbeiträge für den Anschluss an das Verteilnetz von ewz.
ewz verrechnet einen Netzanschluss- und Netzkostenbeitrag, wenn
- ein Gebäude oder eine Anlage neu an das Verteilnetz von ewz angeschlossen wird.
- ein angeschlossenes Gebäude abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt wird.
- ein bestehender Anschluss geändert wird, namentlich bei Leistungserhöhungen, dem Bau eines zusätzlichen Anschlusses und bei Anschlussverstärkungen.
- bei Bauanschlüssen und anderen temporären Anschlüssen während höchstens 5 Jahren.
- beim Wiederaufbau infolge Abbruch und der Wiederinbetriebnahme des Netzanschlusses ab der gleichen Netzanschlussstelle innerhalb von höchstens 5 Jahren nach Abmeldung des Strombezugs, spätestens 5 Jahre nach Abbruch des Netzanschlusses.

