Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Elektroinstallationen mit und ohne Kontrollpflicht
Kontrollpflichtige Elektroinstallationen.
- Verteilkasten mit Leitungsschutzschalter oder Sicherung, mit Fehlerstrom-Schutzschalter (FI), max. 30 mA.
- Hinweis: Testen Sie die zuverlässige Funktion des Fehlerstromschutzschalters (FI) periodisch durch Drücken der speziell dafür vorgesehenen Prüftaste. Wichtig vor allem nach Gewittern.
- Was Sie selbst ausführen dürfen: Nach einem Verbraucher-Überstromunterbrecher (Sicherung oder Leitungsschutzschalter) und zusätzlich geschützt mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) mit maximal 30 mA. Nennauslösestrom: Installationen an einphasigen Lampen- und Steckdosen-Stromkreisen.
- Achtung: Für diese den Laien erlaubten Auf- und Unterputzinstallationen ist Fachwissen Voraussetzung. Wie die Fachperson müssen auch die Laien die einschlägigen Vorschriften beachten: Niederspannungs-Installationen, NIN; Technische Norm des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins (SEV), SN SEV 1000 - 1/2/3 (ab 1.1.2000 SN SEV 2000-01).
- Die Laien sind für Schäden, Unfälle etc. vollumfänglich selbst verantwortlich.
- Um Unfälle zu vermeiden und um Zeit und Kosten zu sparen, raten wir dringend, die für die Kontrolle Diese wird Sie bezüglich Einhaltung der Vorschriften, Verwendung des richtigen Materials und der fachgerechten Ausführung beraten. Zudem wird sie die notwendigen Formalitäten für Sie erledigen. Diese Dienstleistung kann verrechnt werden.
Quelle: INFEL-Ratgeber «Sichere Elektroinstallationen» (1998)
Nicht kontrollpflichtige Elektroinstallationen.
- Verteilkasten mit Leitungsschutzschalter oder Sicherung, ohne Fehlerstrom-Schutzschalter (FI)
- Hinweis: Ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) ist zwar nicht obligatorisch, wird aber aus Sicherheitsgründen empfohlen. Montage nur durch die Fachperson.
- Das Montieren von Beleuchtungskörpern und den dazugehörigen Schaltern ist erlaubt. Weiter gehende Installationen sind verboten.
- Mit Steckdosen zusammengebaute Lichtschalter sowie einzelne Steckdosen dürfen hier von Laien nicht montiert werden.
- Das Verlegen von Leitungen ist ebenfalls nicht gestattet.
- Unser Rat: Im Zweifel nie!
- Hände weg von Elektroinstallationen, wenn Unsicherheiten bestehen.
Quelle: INFEL-Ratgeber «Sichere Elektroinstallationen» (1998)

