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Die Abnahmekontrolle.
Bei der Abnahmekontrolle kommen nach der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) zwei Verfahren zur Anwendung.
Wohnungsbau.
Die von der Eigentümerschaft beauftragten konzessionierte Elektroinstallationsfirma schliesst die erstellten elektrischen Installationen mit der Schlusskontrolle und dem Sicherheitsnachweis (SiNa) ab. Das Original des Sicherheitsnachweises bleibt bei den Eigentümern bzw. den Eigentümerinnen. Eine Kopie davon muss ewz zugestellt werden.
Industrie und Gewerbe.
Die von der Eigentümerschaft beauftragte konzessionierte Elektroinstallationsfirma schliesst die erstellten elektrischen Installationen mit der Schlusskontrolle und dem Sicherheitsnachweis (SiNa) ab. Zusätzlich erteilt die Eigentümerschaft einer Kontrollfirma den Auftrag, die unabhängige Abnahmekontrolle durchzuführen und den Sicherheitsnachweis zu erstellen.
Sind Mängel an der Installation vorhanden, kann der Sicherheitsnachweis erst dann erstellt werden, wenn diese durch eine dazu berechtigte Installationsfirma behoben worden sind. Das Original des Sicherheitsnachweises bleibt bei der Eigentümerschaft. Eine Kopie davon wird ewz zugestellt.
Die Erstellerin der elektrischen Installationen darf nicht mit der Abnahmekontrolle beauftragt werden.

