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Stiftungsaufsicht
Auftrag
Als Stiftungsaufsichtsbehörde beaufsichtigt die Stadt Zürich sämtliche privatrechtlichen klassischen Stiftungen, deren Zweckbestimmung auf das Gebiet der Stadt beschränkt ist. Zur Zeit sind dies 87 Stiftungen. Als Aufsichtsorgan hat die Stadt dafür zu sorgen, dass das Stiftungsvermögen seinem Zweck gemäss verwendet wird und dass die Stiftung ihre Organe und ihre Verwaltung gemäss den Stiftungsstatuten bestellt. Diesen Auftrag vollzieht die Stiftungsaufsichtsbehörde nach den Vorgaben der zuständigen Gesetze und Verordnungen. Sie prüft zudem jährlich die Rechnungslegung und den Geschäftsgang der Stiftungen.
Dienstleistungen
- Allgemeine rechtliche Auskünfte und Beratungen für Stiftungen
- Vorprüfung von Statuten und Reglementen
- Statuten- und Reglementsänderungen
- Liquidationen und Fusionen von Stiftungen
- Aufsichtsbeschwerden
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen zu Stiftungsaufsicht, Stiftungsgründung etc.

