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Stadtrat überarbeitet Finanzplanung

Medienmitteilung

17/0 - Zwischenziel erreicht

Mit dem Ziel, einen Bilanzfehlbetrag zu vermeiden und 2017 eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen hat der Stadtrat die Finanzplanung 2015 bis 2018 überarbeitet. Fazit: Mit Blick auf das Budget 2015 ist die Stadt auf Kurs, für die Folgejahre sind weitere Anstrengungen nötig.

10. Juli 2014

Der Stadtrat hält an seinen finanzpolitischen Zielen fest: Ein Bilanzfehlbetrag, der die Handlungsfähigkeit der Stadt einschränken würde, soll vermieden werden, die Rechnung 2017 soll ausgeglichen sein und die Stadt Zürich verfügt am Ende der Planperiode 2015–2018 weiterhin über Eigenkapital. Erreicht werden sollen diese Ziele auf mehreren Wegen: durch ein hohes Kostenbewusstsein im Alltag, durch tiefere Plafonds der Departemente, durch höhere Erträge, durch eine Leistungsüberprüfung sowie durch den Widerstand gegen Rechtsänderungen auf Bundes- und Kantonsebene, die Steuerausfälle zur Folge haben oder die bewirken, dass Aufgaben mit Kostenfolgen einseitig auf die Ebene der Gemeinden verlagert werden – als Beispiel sei an die Stellungnahme des Stadtrats gegen eine geplante Steuergesetzänderung erinnert, die wegen der Anrechnung von Geschäftsverlusten an die Grundstückgewinnsteuer Steuerausfälle zur Folge hätte.

In seiner Juni-Klausur hat der Stadtrat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2015 bis 2018 behandelt. Daraus wird ersichtlich, dass ein erstes Zwischenziel auf dem Weg Richtung 17/0 mit dem Budget 2015 erreicht werden dürfte. Zu den Massnahmen, die bereits 2015 wirksam werden, gehören unter anderem eine Reduktion der Abschreibungsbeiträge an die Stiftung PWG von 5 auf 3 Millionen Franken, der Verzicht auf den geplanten Ausbau subventionierter Plätze in Kitas (Verbesserungspotenzial: 1,4 Millionen Franken) oder auf die tägliche Reinigung der Rasensportanlagen (150 000 Franken), reduzierte Druck- und Inseratekosten im Bereich Kultur (100 000 Franken), höhere Eintrittspreise in den Schwimmbädern (0,8 Millionen Franken) sowie verschiedene Massnahmen im Bereich Volksschule (mehrere Millionen Franken), über die erst zu einem späteren Zeitpunkt informiert werden kann. Ebenfalls wird sich die Reduktion des Investitionsplafonds Hochbau von 225 auf 200 Millionen Franken wegen der damit verbundenen tieferen Abschreibungen auf die Laufende Rechnung auswirken. Bei der Planung des Alterszentrums Zürich Nord wurden Betriebskonzept und Raumprogramm überarbeitet. Damit konnten die Flächen reduziert werden, was die Investitionsrechnung um 6 Millionen Franken entlastet und zu einer Ergebnisverbesserung in der Laufenden Rechnung führt. Fallweise, etwa bei der Reduktion der Abschreibungsbeiträge an die Stiftung PWG, ist die Zustimmung des Gemeinderats nötig.

Die Finanzplanung zeigt aber auch, dass für die Jahre 2016 bis 2018 weitere Anstrengungen nötig sind. Aus den bisher vom Stadtrat beschlossenen Massnahmen im Rahmen der Leistungsüberprüfung, die in der Verwaltung in Arbeit sind, wird eine Ergebnisverbesserung von rund 40 Millionen Franken erwartet; diese fliesst in den AFP 2015 bis 2018 ein. Künftig sollen Ergebnisverbesserungen jedoch vermehrt über Vorgaben für die Plafonds der Departemente statt über eine zentral gesteuerte Leistungsüberprüfung erreicht werden.

Parallel zum laufenden Budgetprozess sind die Departemente deshalb aufgefordert, Vorschläge für Ergebnisverbesserungen in den Jahren 2016 bis 2018 einzureichen. Der Stadtrat wird darüber spätestens Ende Jahr entscheiden. Bei unveränderten oder gar sich verschlechternden Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass Sparmassnahmen auch zu einem spürbaren Abbau städtischer Leistungen führen. 

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