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Beim Einkaufen an die Umwelt denken

Medienmitteilung

Stadtrat erlässt Richtlinie «Ökologische Anforderungen im Beschaffungsprozess»

Wenn die Verwaltung oder die städtische Betriebe Güter und Dienstleistungen einkaufen, sollen sie dabei auf Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit achten. Der Stadtrat hat dafür verbindliche Vorgaben definiert.

26. November 2014

Rund zwei Milliarden Franken gibt die Stadt Zürich jährlich aus, um Güter und Dienstleistungen zu beschaffen und Gebäude zu unterhalten. Dieses Volumen zeigt: Die Stadt kann mit einer ökologisch ausgerichteten Beschaffung massgeblich die Umwelt entlasten und Ressourcen schonen. Der Stadtrat hat deshalb – in Ergänzung zur «Richtlinie Soziale Nachhaltigkeit» – die «Richtlinie Ökologische Anforderungen im Beschaffungsprozess» erlassen. Sie ist für die Departemente und Dienstabteilungen verbindlich. Dabei sollen ökologische Anforderungen nicht nur in der Ausschreibung von Aufträgen definiert werden, sondern auch Bestandteil von Verträgen bilden, damit sie durchgesetzt werden können.

Ökologisch beschaffen bedeutet, dass die eingekauften Güter und Dienstleistungen möglichst geringe negative Auswirkungen auf die Umwelt haben und über den ganzen Lebenszyklus hinweg wenig natürliche Ressourcen verbrauchen sollen – und dies unter Berücksichtigung der Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens und ohne das Ziel der Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren. Gemäss der Richtlinie können neu für Güter und Dienstleistungen, die in grossen Teilen der Verwaltung verwendet werden, stadtweite Vorgabe und Standards erlassen werden, zum Beispiel für Textilien, Reinigungsmittel oder Lebensmittel.

Bereits heute gelten in der Verwaltung und in städtischen Betrieben für einzelne Produktegruppen und Prozesse ökologische Vorgaben. Beispiele dafür sind der CO2-Austoss städtischer Fahrzeuge, der 90-Prozent-Anteil von Recycling-Papier beim Kopieren, die Verwendung von energiesparenden Leuchtmitteln durch ewz, die Verpflegung in Horten und Schulen, die zu 25 Prozent aus Saisonprodukten bestehen soll, oder die Reinigung von Züri-WC-Anlagen mit Zellulosefasertüchern und wenigen, geprüften Reinigungsmitteln.

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