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Nothilfe für Erdbebenopfer in Nepal

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt humanitäre Hilfe in der Höhe von 100 000 Franken

Die Stadt Zürich soll das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) mit 100 000 Franken für die Bereitstellung von Zeltblachen für die Opfer nach der Erdbebenkatastrophe in Nepal unterstützen. Das beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat.

6. Mai 2015

Das schwere Erdbeben der Stärke 7,9 auf der Richter-Skala hat am Samstag, 25. April 2015, ganz Nepal erschüttert. Dieses Erdbeben ist das seit dem Jahr 1934 verheerendste Erdbeben in der Region. Gemäss offiziellen Verlautbarungen wurden bisher über 7000 Tote geborgen, die Mehrheit davon in der Hauptstadt Kathmandu. Aus Angst vor Nachbeben und dem Einsturz der bis anhin bewohnten Häuser campieren viele Bewohnerinnen und Bewohner von Kathmandu in improvisierten Notunterkünften im Freien, Zehntausende haben fluchtartig die Hauptstadt verlassen.

Das SRK hat vorerst rund 1 Million Franken für die Nothilfe in Nepal zur Verfügung gestellt. Das SRK rechnet damit, dass dieser Betrag noch markant erhöht werden muss. Das Logistikteam des SRK ist bereits vor Ort. Die Rotkreuzbewegung hat vereinbart, dass das SRK zuständig für die Bereitstellung und Organisation von Lagerräumen, Lastwagen sowie Treibstoff ist, damit die Hilfsgüter zwischengelagert und möglichst rasch zu den betroffenen Menschen gebracht werden können.

Am dringendsten werden jetzt Zeltblachen gebraucht, damit die Menschen ihre Häuser notdürftig flicken und wasserdicht machen können. Das SRK hat sich deshalb entschieden, als erste Massnahme im Rahmen dieser Hilfe 5000 Zeltblachen für 5000 Familien in die Katastrophenregion zu schicken. In den nächsten Wochen werden die zusätzlichen Hilfsbedürfnisse weiter abgeklärt und konkretisiert. Die Stadt Zürich möchte mit 100 000 Franken die Bereitstellung von 5000 Zeltblachen für rund 5000 Familien ermöglichen.

Dringliche Behandlung

Weil die Erdbebenopfer dringend auf Nothilfe zum Überleben angewiesen sind, soll das Geschäft dringlich behandelt werden. Stimmt der Gemeinderat der Unterstützung zu, soll er diesen Beschluss gemäss dem Antrag des Stadtrats dringlich erklären, was bedeutet, dass ein Referendum nicht möglich ist. Dieses Vorgehen wurde bereits früher bei der humanitären Hilfe gewählt. Damit der dringliche Beschluss zustande kommt, braucht es die Zustimmung von mindestens vier Fünfteln der anwesenden Ratsmitglieder.

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