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Ferien und Freizeit
Abstand zum Alltag gewinnen und auftanken können städtische Mitarbeitende während vier bis sechs Wochen pro Jahr – oder länger, wenn sie eine andere Arbeitszeitvariante wählen.
Jährlicher Grundanspruch auf bezahlte Ferien
| Bis zum 20. Altersjahr | 5 Wochen |
|---|---|
| vom 21. bis zum 49. Altersjahr | 4 Wochen |
| vom 50. bis zum 59. Altersjahr | 5 Wochen |
| vom 60. Altersjahr bis zur Pensionierung | 6 Wochen |
| Zusatzferien über Lohnverzicht | max. 2 Wochen |
| Betriebsferientage* | 6 Tage |
*Betriebsferientage sind eine Besonderheit der Stadt Zürich und bedeuten sechs Tage mehr Ferien im Jahr. Diese werden vom Stadtrat jährlich neu festlegt (Service) und mit einer zusätzlichen Arbeitsstunde pro Woche vorgeholt (Arbeitszeit).
Besondere Regelungen gelten für Lehrpersonen, Auszubildende, Ärztinnen und Ärzte sowie Personal im Stundenlohn.

