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Ferien und Freizeit

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Abstand zum Alltag gewinnen und auftanken können städtische Mitarbeitende während vier bis sechs Wochen pro Jahr – oder länger, wenn sie eine andere Arbeitszeitvariante wählen.


Jährlicher Grundanspruch auf bezahlte Ferien

Bis zum 20. Altersjahr 5 Wochen
vom 21. bis zum 49. Altersjahr 4 Wochen
vom 50. bis zum 59. Altersjahr 5 Wochen
vom 60. Altersjahr bis zur Pensionierung 6 Wochen
Zusatzferien über Lohnverzicht max. 2 Wochen
Betriebsferientage* 6 Tage

*Betriebsferientage sind eine Besonderheit der Stadt Zürich und bedeuten sechs Tage mehr Ferien im Jahr. Diese werden vom Stadtrat jährlich neu festlegt (Service) und mit einer zusätzlichen Arbeitsstunde pro Woche vorgeholt (Arbeitszeit).


Besondere Regelungen gelten für Lehrpersonen, Auszubildende, Ärztinnen und Ärzte sowie Personal im Stundenlohn.


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