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Grundsätze Personalpolitik
Die Stadt Zürich vertritt eine moderne Personalpolitik. Grundlage bilden die im Personalrecht festgehaltenen Grundsätze:
- Sie orientiert sich am Leistungsauftrag der Verwaltung, an den Bedürfnissen des städtischen Personals, am Auftrag zur Gleichstellung von Frauen und Männer, am Ziel der Bürgerinnen- und Bürgernähe sowie an den Möglichkeiten des Finanzhaushalts und strebt ein sozialpartnerschaftliches Verhältnis zwischen Stadt, Personal und Personalverbänden an;
- Sie will für die Stadt geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und erhalten, die qualitätsorientiert, verantwortungsbewusst und kooperativ handeln;
- Sie nutzt und entwickelt das Potenzial der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie diese entsprechend ihrer Eignungen und Fähigkeiten einsetzt und fördert;
- Sie achtet auf eine besonders sorgfältige Auswahl der Vorgesetzten;
- Sie unterstützt und fördert das Angebot von Ausbildungsplätzen;
- Sie berücksichtigt die Erfüllung von Erziehungs- und Betreuungsaufgaben;
- Sie fördert flexible Arbeitszeitmodelle;
- Sie verwirklicht die Chancengleichheit für Frauen und Männer;
- Sie fördert die Beschäftigung und Eingliederung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen;
- Sie fördert die Toleranz und Akzeptanz gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere wenn sie aufgrund von Geschlecht, geschlechtlicher Orientierung, Herkunft, Sprache, Religion oder Behinderung benachteiligt sein könnten.
Der Stadtrat schafft ein Leitbild und Instrumente zur Umsetzung der Personalpolitik, insbesondere solche zur Führung und Förderung des Personals. Er sorgt für die gleichstellungsfördernde, stufengerechte Personal- und Kaderplanung.

