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Lohn
Die Löhne für Lernende werden vom Stadtrat festgelegt.
Die Höhe des Lohns richtet sich nach dem Lehrjahr und gilt für alle Berufe; sie ist unabhängig von der Art der beruflichen Grundbildung (zweijährige Lehre mit Eidg. Berufsattest EBA, dreijährige Lehre mit Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ, Anlehre).
- 1. Lehrjahr Fr. 800.-
- 2. Lehrjahr Fr. 1 000.-
- 3. Lehrjahr Fr. 1 400.-
- 4. Lehrjahr Fr. 1 700.-
Kosten für Lehrmittel und Schulmaterial sowie die Prämien für Nichtberufsunfall- und Krankenversicherung gehen zu Lasten der Lernenden.

