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Lohn

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Die Löhne für Lernende werden vom Stadtrat festgelegt.

Die Höhe des Lohns richtet sich nach dem Lehrjahr und gilt für alle Berufe; sie ist unabhängig von der Art der beruflichen Grundbildung (zweijährige Lehre mit Eidg. Berufsattest EBA, dreijährige Lehre mit Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ, Anlehre).

  • 1. Lehrjahr Fr. 800.-
  • 2. Lehrjahr Fr. 1 000.-
  • 3. Lehrjahr Fr. 1 400.-
  • 4. Lehrjahr Fr. 1 700.-

Kosten für Lehrmittel und Schulmaterial sowie die Prämien für Nichtberufsunfall- und Krankenversicherung gehen zu Lasten der Lernenden.


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