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Kirchensteuer
Kirchensteuer für juristische Personen
Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz des Steuerfusses erhoben. Das Bundesgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflicht von juristischen Personen zur Zahlung von Kirchensteuern nicht gegen die Religions- und Glaubensfreiheit verstösst.

