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Heirat
Bei Heirat im Verlauf einer Steuerperiode haben die Ehegatten erstmals für die darauf folgende Steuerperiode eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für die Steuerperiode des Heiratsjahres wird jeder Ehegatte noch getrennt besteuert.
Für die direkte Bundessteuer gilt die Sonderregelung, dass auf Antrag der Steuerpflichtigen eine gemeinsame Besteuerung bereits für die Steuerperiode des Heiratsjahres erfolgen kann. In diesem Fall ist innert Frist eine zusätzliche gemeinsame Steuererklärung bei der Dienstabteilung Bundessteuer des kantonalen Steueramtes, Bändliweg 21, 8090 Zürich, einzureichen.
Beispiel
Bei Heirat im Kalenderjahr 2012 werden die Ehegatten erstmals für die Steuerperiode 2013 gemeinsam eingeschätzt. Jeder Ehegatte hat dementsprechend im Kalenderjahr 2013 noch eine eigene Steuererklärung 2012 einzureichen. Erstmals im Kalenderjahr 2014 ist die gemeinsame Steuererklärung 2013 einzureichen.
Die Ehegatten können zusätzlich für die direkte Bundessteuer der Steuerperiode 2012 eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.

