Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Steuerpflicht / Steuerberechnung
Wer ist in der Stadt Zürich steuerpflichtig?
Grundsätzlich sind Sie in der Stadt Zürich steuerpflichtig,
- wenn Sie volljährig sind und Ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben
- wenn Sie im Verlauf des Kalenderjahres von einem anderen Kanton oder vom Ausland in die Stadt Zürich gezogen sind und am 31. Dezember immer noch hier Wohnsitz haben
- wenn Sie im Verlauf des Kalenderjahres in eine andere zürcherische Gemeinde weggezogen sind. Diesfalls bleiben Sie bis Ende des Wegzugsjahres in der Stadt Zürich steuerpflichtig
- wenn Sie in der Stadt Zürich eine Liegenschaft besitzen oder an einer Liegenschaft beteiligt sind
- wenn Sie in der Stadt Zürich ein Geschäft betreiben
Eintritt in die Mündigkeit
Steuerpflichtige, die im Verlauf einer Steuerperiode volljährig geworden sind, haben im darauf folgenden Kalenderjahr erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen.
Beispiel
Steuerpflichtige des Jahrgangs 1993 werden in der Steuerperiode 2011 volljährig. Sie haben im Kalenderjahr 2012 erstmals eine Steuererklärung (für die Steuerperiode 2011) einzureichen.
Steuerberechnung
Die Web-Applikation «Steuerberechnung» ist ein Hilfsmittel für die provisorische Berechnung des vom Pflichtigen geschuldeten Steuerbetrags. Die berechneten Werte sind nicht rechtsverbindlich. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend.
Web-Applikation, Steuerberechnung des kantonalen Steueramtes
Alternativ können Sie anhand folgender Tabelle Ihre mutmassliche Jahressteuer für die Steuerperiode 2012 berechnen:

