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Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer

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  • Ausländische Staatsangehörige, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, sich jedoch im Kanton aufhalten und eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben unterliegen der Quellensteuer.
  • Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die hier insbesondere für kurze Dauer (z. B. mit Bewilligung L), als Wochenaufenthalter oder Grenzgänger in unselbständiger Stellung erwerbstätig sind, unterliegen ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit der Quellensteuer.


Informationsblatt für im Kanton Zürich quellensteuerpflichtige Personen:

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Stadt Zürich
Steueramt

Quellensteuer I
Werdstrasse 75
8004 Zürich
Telefon 044 412 39 16
Fax 044 412 34 06

Kurzaufenthalter, Grenzgänger, Interimsaufenthalter oder Fremdenkontrollpflichtige B

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