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Heirat mit Schweizer/in

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Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich werden nicht an der Quelle besteuert, wenn sie mit einer Person in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, welche das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung (C) besitzt. Die Besteuerung erfolgt im ordentlichen Veranlagungsverfahren.


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