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Bruttolohn höher als CHF 120'000 im Jahr
Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich, welche einen Bruttolohn von mehr als CHF 120'000 im Jahr beziehen, werden im ordentlichen Veranlagungsverfahren besteuert.

