Navigation - Finanzdepartement




Hypothekarzinsen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz

Seite vorlesen

Der Quellensteuer unterliegen Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die als Gläubiger/in oder Nutzniesser/in Zinsen erhalten, die durch ein Grundstück im Kanton Zürich gesichert sind. Quellensteuerpflichtig sind sowohl natürliche als auch juristische Personen.
 
Die Quellensteuerabteilung des Stadtzürcher Gemeindesteueramtes ist zuständig für die Besteuerung der Zinserträge der betreffenden Personen mit Liegenschaften in der Stadt Zürich.
Die Quellensteuer auf die Bruttoleistung ist abhängig vom entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 044 412 34 01.
 


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Steueramt

Quellensteuer II
Werdstrasse 75
8004 Zürich
Telefon 044 412 34 01
Fax 044 412 34 06

Künstler, Sportler, Referenten, Entschädigung an Verwaltungsräte, Hypothekarzinsen an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz

Kontaktformular