Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Hypothekarzinsen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
Der Quellensteuer unterliegen Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die als Gläubiger/in oder Nutzniesser/in Zinsen erhalten, die durch ein Grundstück im Kanton Zürich gesichert sind. Quellensteuerpflichtig sind sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Die Quellensteuerabteilung des Stadtzürcher Gemeindesteueramtes ist zuständig für die Besteuerung der Zinserträge der betreffenden Personen mit Liegenschaften in der Stadt Zürich.
Die Quellensteuer auf die Bruttoleistung ist abhängig vom entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 044 412 34 01.
Merkblatt des kantonalen Steueramtes Zürich
gültig ab 1. Januar 2011

