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Künstler, Sportler, Referenten

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Der Quellensteuer unterliegen alle selbständig oder unselbständig erwerbstätigen Künstler/innen, Sportler/innen und Referent/innen, die in der Schweiz keinen Wohnsitz haben und Einkünfte aus einer persönlichen Tätigkeit im Kanton Zürich beziehen.
 
Die Berechnung der Quellensteuer stützt sich auf die durchschnittlich berechneten Tageseinkünfte einer Person und beträgt je nach Höhe dieser Einkünfte zwischen 10,8 bis 17% für die Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer.


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Steueramt

Quellensteuer II
Werdstrasse 75
8004 Zürich
Telefon 044 412 34 01
Fax 044 412 34 06

Künstler, Sportler, Referenten, Entschädigung an Verwaltungsräte, Hypothekarzinsen an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz

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