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Künstler, Sportler, Referenten
Der Quellensteuer unterliegen alle selbständig oder unselbständig erwerbstätigen Künstler/innen, Sportler/innen und Referent/innen, die in der Schweiz keinen Wohnsitz haben und Einkünfte aus einer persönlichen Tätigkeit im Kanton Zürich beziehen.
Die Berechnung der Quellensteuer stützt sich auf die durchschnittlich berechneten Tageseinkünfte einer Person und beträgt je nach Höhe dieser Einkünfte zwischen 10,8 bis 17% für die Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer.
Merkblatt des kantonalen Steueramtes Zürich
gültig ab 1. Januar 2011

