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Verwaltungsräte und Verwaltungsrätinnen und ihnen gleichgestellte Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
Der Quellensteuer unterliegen Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte oder ähnliche Organe von juristischen Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Zürich.
Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte oder ähnliche Organe von ausländischen Unternehmen, die im Kanton Zürich eine Betriebsstätte unterhalten, zu deren Lasten steuerbare Leistungen entrichtet werden.
Die Quellensteuerabteilung des Steueramtes der Stadt Zürich ist zuständig für die betreffenden juristischen Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Stadt Zürich.
Die Quellensteuer beträgt total 25 % der Bruttoleistungen.
Merkblatt des kantonalen Steueramtes Zürich
gültig ab 1. Januar 2011

