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Verwaltungsräte und Verwaltungsrätinnen und ihnen gleichgestellte Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz

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Der Quellensteuer unterliegen Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte oder ähnliche Organe von juristischen Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Zürich.

Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte oder ähnliche Organe von ausländischen Unternehmen, die im Kanton Zürich eine Betriebsstätte unterhalten, zu deren Lasten steuerbare Leistungen entrichtet werden.

Die Quellensteuerabteilung des Steueramtes der Stadt Zürich ist zuständig für die betreffenden juristischen Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Stadt Zürich.

Die Quellensteuer beträgt total 25 % der Bruttoleistungen.


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Kontakt

Steueramt

Quellensteuer II
Werdstrasse 75
8004 Zürich
Telefon 044 412 34 01
Fax 044 412 34 06

Künstler, Sportler, Referenten, Entschädigung an Verwaltungsräte, Hypothekarzinsen an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz

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