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Vorsorgeleistungen von Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
Der Quellensteuer unterliegen Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die Renten, Kapitalleistungen oder andere Vergütungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge erhalten.
Die Quellensteuerabteilung des Steueramtes der Stadt Zürich ist zuständig für die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Stadt Zürich.
- Die Berechnung der Quellensteuer stützt sich auf die Höhe der erhaltenen Kapitalleistung und beträgt zwischen 6 und 8,6 % für die Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer.
- Bei der Besteuerung von Renten beträgt der Satz total 7% der Bruttoleistungen.
- Informationen betreffend Vorsorgeleistungen und Abrechnung sowie mögliche Rückerstattung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen erhalten Sie unter folgender Telefonnummer: 044 412 34 00.
Merkblätter des kantonalen Steueramtes Zürich
gültig 1. Januar 2012
Bitte beachten Sie die aktuellen Merkblätter über die Quellenbesteuerung des kantonalen Steueramtes Zürich.

