Navigation - Finanzdepartement




Vorsorgeleistungen von Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz

Seite vorlesen

Der Quellensteuer unterliegen Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die Renten, Kapitalleistungen oder andere Vergütungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge erhalten.
 
Die Quellensteuerabteilung des Steueramtes der Stadt Zürich ist zuständig für die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Stadt Zürich.
 

  • Die Berechnung der Quellensteuer stützt sich auf die Höhe der erhaltenen Kapitalleistung und beträgt zwischen 6 und 8,6 % für die Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer.
  • Bei der Besteuerung von Renten beträgt der Satz total 7% der Bruttoleistungen.
  • Informationen betreffend Vorsorgeleistungen und Abrechnung sowie mögliche Rückerstattung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen erhalten Sie unter folgender Telefonnummer: 044 412 34 00.

Merkblätter des kantonalen Steueramtes Zürich

gültig 1. Januar 2012

Bitte beachten Sie die aktuellen Merkblätter über die Quellenbesteuerung des kantonalen Steueramtes Zürich.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Steueramt

Quellensteuer II
Werdstrasse 75
8004 Zürich
Telefon 044 412 34 00
Fax 044 412 34 06

Künstler, Sportler, Referenten, Entschädigung an Verwaltungsräte, Hypothekarzinsen an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz

Kontaktformular