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BESA
Pflegeleistungen einheitlich erfassen und abrechnen
Es gibt Leistungen, welche die Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr selbstständig ausführen können und Hilfe vom Betreuungs- und Pflegepersonal nötig ist. Dazu gehören individuelle Unterstützungsleistungen, die nicht im Pensionspreis inbegriffen sind. Beispiele dafür sind Hilfe bei der Körperpflege, Medikamente richten oder beratende Gespräche.
Um diese Leistungen erfassen und über die Krankenkasse abrechnen zu können, verwenden die Altersheime der Stadt Zürich das BESA-System (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem). Die erbrachten Leistungen werden vier Stufen zugeteilt: Stufe 1 (geringer/gelegentlicher Pflege- und Betreuungsbedarf) bis Stufe 4 (schwerer/umfassender Pflege- und Betreuungsbedarf). Die Einstufung wird regelmässig überprüft und durch die Hausärztin oder den Hausarzt bestätigt.

