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Fragen zu Altersheimen
Kann ich "mein" Altersheim wählen?
Sie haben freie Wahl unter den städtischen Altersheimen. Allerdings ist die Wartezeit nicht überall gleich lang (wenige Monate bis 4 - 5 Jahre). Wenn Sie nicht mehr lange auf einen Einzug in ein Altersheim warten können, ist die Auswahl eingeschränkt.
Habe ich im Altersheim ein Einerzimmer?
Alleinstehende Personen wohnen im Altersheim allein in einem Zimmer, das sie mit ihren eigenen Möbeln und Gegenständen einrichten. Dazu gehört eine Nasszelle mit Lavabo und WC. Bei einigen Altersheimen haben die Nasszellen auch eine Dusche.
Kann ich im Altersheim "zur Probe" mal in die Ferien gehen?
Die Altersheime der Stadt Zürich bieten keine Temporärzimmer für vorübergehende Aufenthalte an. Wenden Sie sich für vorübergehende Aufenthalte an das Gästehaus Mittelleimbach. Dieses bietet ausschliesslich für vorübergehende Aufenthalte Zimmer an.
Wieviel muss ich im Altersheim bezahlen?
Der Pensionspreis in den städtischen Altersheimen ist abhängig von der Komfortstufe des gewählten Altersheimes. Für Pflege und spezielle Dienstleistungen kommen Zuschläge hinzu (Pauschalen gemäss Aufwand), die teilweise von der Krankenversicherung rückvergütet werden. Wenn das Einkommen nicht reicht, besteht in der Regel ein Anspruch auf Zusatzleistungen.
Was ist im Pensionspreis inbegriffen?
Der Pensionspreis umfasst Wohnen und Essen (Vollpension), Nebenkosten (inklusive Strom), periodische Reinigung des Zimmers, Wäsche (auch persönliche), Teilnahme an den angebotenen Aktivitäten, sowie Notruf im Zimmer und 24-Stunden Bereitschaft von Fachpersonal.
Kann ich gewisse Hausarbeiten selber machen?
Die meisten Altersheime bieten Wahlmöglichkeiten: In Absprache mit der Heimleitung können Sie das Frühstück und/oder das Abendessen selber zubereiten, Ihr Zimmer selber reinigen und auch Ihre Wäsche selber besorgen. Diese Eigenleistungen haben einen Einfluss auf den Pensionspreis.
Wie lange ist die Wartezeit?
Sie haben sich für einen Einzug in ein Altersheim entschieden und sich für Ihr Wunschheim angemeldet. Jetzt beginnt die Wartezeit. Sie ist unterschiedlich von Heim zu Heim. Bei einigen wenigen ist manchmal ein kurzfristiger Eintritt möglich. Bei den meisten Altersheimen dauert sie mehr als ein Jahr, bei einigen gar 4-5 Jahre.
Ich möchte mich für ein städtisches Altersheim anmelden. Wie gehe ich vor?
Anmeldungen nehmen wir nur im persönlichen Gespräch entgegen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin und kommen Sie mit den nötigen Unterlagen persönlich bei uns vorbei.
Kann ich im 2-Zimmerappartement bleiben, wenn mein Partner, meine Partnerin stirbt?
Nein, der überlebende Partner oder die Partnerin muss bei Gelegenheit in ein 1-Zimmerappartement wechseln.
Kann ich mein Haustier mitnehmen?
Haustierhaltung ist in Absprache mit der Heimleitung möglich, wenn es sich um ein problemloses Tier handelt und dessen Pflege durch die Halterin oder den Halter selber wahrgenommen werden kann.
Kann ich bei Pflegebedürftigkeit im Altersheim bleiben?
In der Regel können die BewohnerInnen auch bei Pflegebedürftigkeit bis zum Tod im Altersheim bleiben. Ausnahmen gibt es manchmal bei besonderen Pflegesituationen.
Ich bin StadtbürgerIn, wohne aber nicht in Zürich. Kann ich in ein städtisches Altersheim ziehen?
Grundsätzlich nein, das Bürgerrecht bringt hier keinen Vorteil. Bei der Anmeldung und beim Eintritt müssen die Schriften in der Stadt Zürich sein. Ausnahmen können nur beim Vorliegen wichtiger Gründe geprüft werden.
Können die städtischen Altersheime unverbindlich besichtigt werden?
Alle städtischen Altersheime machen Führungen, die meisten regelmässig an einem bestimmten Termin. Unter "Formulare & Merkblätter" finden Sie die aktuelle Liste mit den Daten für die regelmässig stattfindenden Führungen oder erkundigen Sie sich direkt beim Altersheim, das Sie interessiert.

