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Fragen zu Alterswohnungen

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Kann ich als Einzelperson eine 2-Zimmerwohnung mieten?

Einzelpersonen können sich anmelden für 1- bis 2,5-Zimmerwohnungen, Paare für 2- bis 3,5-Zimmerwohnungen. Die Vermietungsbestimmungen müssen erfüllt sein.


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Kann ich in der Wohnung bleiben, wenn ich pflegebedürftig werde?

In allen Siedlungen der SAW besteht ein Spitexdienst. Wenn jemand intensivere Pflege braucht, organisiert die Spitex SAW die notwendige Unterstützung. Mit palliativer Pflege und Begleitung sorgt sie dafür, dass die Mieterinnen und Mieter in der Regel bis ans Lebensende in ihren eigenen vier Wänden bleiben können. Ausnahmen gibt es manchmal bei besonderen Pflegesituationen.



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Was ist eine subventionierte Wohnung?

Durch Subventionen von Bund, Kanton und Stadt werden Mietzinse verbilligt. Subventionierte Wohnungen stehen aber nur Personen zur Verfügung, deren Jahreseinkommen und Vermögen eine festgelegte Limite nicht übersteigen (siehe Vermietungsbestimmungen).


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Werden subventionierte Wohnungen auch an Personen, die über der Einkommens- bzw. Vermögenslimite liegen, vermietet?

Nein, subventionierte Wohnungen werden nur an Personen vermietet, deren Einkommen und Vermögen die Limiten gemäss den Vermietungsbestimmungen der SAW nicht übersteigen.


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Wann können die Wohnungen besichtigt werden?

In den Siedlungen werden keine Führungen gemacht. Sie können die Wohnung erst besichtigen, wenn sie Ihnen zum Mieten angeboten wird. Ausnahmsweise durchgeführte Tage der offenen Tür werden in der Presse publiziert.


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Ich möchte in eine Alterswohnung ziehen. Wie gehe ich vor?

Für eine Alterswohnung muss man sich anmelden und auf die Warteliste setzen lassen. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Für eine Anmeldung müssen Sie persönlich bei unserer Beratungsstelle vorbei kommen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.


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Welche Dienstleistungen kann ich in einer Alterswohnung haben?

Die SAW bietet diverse Dienstleistungen an. Bei Mietbeginn sollten Sie fähig sein, Ihren Haushalt selbständig zu führen. Wenn Ihre Kräfte nachlassen, steht Ihnen die Spitex SAW und der Sozialdienst zur Seite.


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Ist Haustierhaltung erlaubt?

Grundsätzlich ja. Die Betreuung des Tieres muss aber auch bei Krankheit geregelt sein. Die SAW schliesst daher einen separaten Tierhaltevertrag ab, der Teil des Mietvertrages ist.


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Ich bin StadtbürgerIn, wohne aber nicht in der Stadt Zürich. Kann ich in eine Alterssiedlung der SAW ziehen?

Grundsätzlich nein. Der Heimatort spielt für die Vermietung der Alterswohnungen keine Rolle.


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Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Beratungsstelle Wohnen im Alter

Asylstrasse 130
8032 Zürich
Telefon 044 412 11 22
Fax 044 412 11 33

Für persönliche Besprechungen bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.

Sie erreichen uns mit den Tramlinien 3, 8 und 15 bis Hölderlinstrasse oder Klusplatz, sowie mit den Buslinien 33 und 34 bis Klusplatz.

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