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Medienmitteilungen
Der Stadtrat von Zürich
27. Oktober 2010
Stadt Zürich nimmt Stellung zum Entwurf über das neue Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz
Der Stadtrat hat seine Stellungnahme zum kantonalen Entwurf des neuen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz verabschiedet. Eine faire Abgeltung der Stadtspitäler, bei der Leistungen mit hoher Komplexität adäquat abgegolten werden, und die Berücksichtigung von Qualität und Patientinnen- und Patientenzufriedenheit sind zwei der Hauptanliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass weiterhin alle Bevölkerungsgruppen Zugang zu den Angeboten der modernen Medizin haben und damit am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Der Stadtrat ist mit der nachträglichen Umwandlung von Investitionsbeiträgen in verzinsliche und amortisierbare Darlehen nicht einverstanden. Dies verstosse gegen den Grundsatz der Rechtmässigkeit und der Rechtssicherheit.Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 2007 wurde eine neue Spitalfinanzierung mit der Einführung von Fallpauschalen per 1. Januar 2012 beschlossen. Der Kanton hat einen Entwurf zur Umsetzung der Vorgaben des KVG in die Vernehmlassung geschickt. Der Stadtrat legt in seiner Stellungnahme das Augenmerk auf folgende Punkte:
Gleichbehandlung der Spitäler
Alle Spitäler sollen unabhängig von ihrer
Trägerschaft gleich behandelt werden. Deshalb fordert der Stadtrat
Sonderentgelte für beauftragte spezielle Leistungen mit hoher
Komplexität und hohem Innovationsgrad (wie z. B. Herzchirurgie)
anstelle der vom Kanton vorgeschlagenen Zuschläge ausschliesslich
für universitäre Spitäler. Ebenso sollen sich alle Spitäler für
universitäre Forschungs- und Lehraufträge bewerben können.
Finanzierung Listenspitäler
Der Vorschlag des Kantons sieht ein innerkantonales
Benchmarking auf dem 40. Perzentil vor*. Die Stadt Zürich verlangt
jedoch eine kantonsübergreifende Grundgesamtheit als
Vergleichsbasis und plädiert für Preis- statt Kostenvergleiche, da
die neue Spitalfinanzierung sich verstärkt an ausgehandelten
Preisen statt an reinen Kostenberechnungen orientiert. Ebenso soll
die Qualität (Patientinnen- und Patientenzufriedenheit,
medizinisch-pflegerische Ergebnisse etc.) berücksichtigt
werden.
Stützungsfonds
Der kantonale Entwurf sieht eine teilweise
Abschöpfung von Erträgen aus Zusatzversicherungen zur Speisung
eines Stützungsfonds vor. Dieser ist aus Sicht der Stadt Zürich
nicht zweckdienlich. Die Erreichung des dem Stützungsfonds
zugrundeliegenden Ziels, nämlich dem Erhalt des
Spitalversorgungssystems, insbesondere die Stützung von
gefährdeten, aber für die Versorgung unverzichtbaren Spitälern,
soll nicht zu Lasten der Spitäler sichergestellt, sondern als
gemeinwirtschaftliche Leistung über allgemeine Steuermittel
finanziert werden. Die Stadt fordert deshalb einen Verzicht auf den
Stützungsfonds.
Finanzierungsmodell
Im kantonalen Entwurf stehen zwei Finanzierungsmodelle zur
Diskussion. Bei beiden Modellen liegt die Verantwortung für die
Spitalversorgung beim Kanton. Die Stadt Zürich unterstützt die
Variante 100/0. Dabei wird der Fallpauschalenanteil der
öffentlichen Hand bei allen Spitälern vollumfänglich vom Kanton
getragen. Im Gegenzug übernehmen die Gemeinden den
Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand im Bereich der ambulanten
und stationären Pflegeversorgung. Das Modell 100/0 ist transparent,
administrativ einfach und führt zu einer Entflechtung der
Finanzierung. Da sowohl im Spitalbereich wie in der Langzeitpflege
mit Kostensteigerungen zu rechnen ist, ist das Risiko fair
verteilt.
Investitionen
Die Stadt Zürich lehnt die im vorliegenden
Gesetzesentwurf vorgesehene Umwandlung bisheriger kantonaler
Investitionsbeiträge ab. Die vorgesehene Festlegung der
Restbuchwerte und deren Umwandlung in Darlehen kann die
Spitalrechnung massiv belasten und steht im Widerspruch zum Ziel,
langfristig einen genügenden Eigenkapitalanteil zu erreichen. Die
nachträgliche Umwandlung, Amortisation und Verzinsung kantonaler
Investitionsbeiträge verstösst zudem gegen den Grundsatz der
Rechtmässigkeit und der Rechtssicherheit, da die
Investitionsbeiträge nicht unter dieser Auflage gewährt wurden.
Der Stadtrat spricht sich für eine transparente und nachvollziehbare Spitalfinanzierung aus, die einerseits für alle Spitäler gleich lange Spiesse schafft, andererseits aber auch für besondere Aufgaben eine adäquate Abgeltung vorsieht. Durch geeignete Vorgaben soll zudem eine Rosinenpickerei, im Sinne dass nur finanziell attraktive Patientinnen und Patienten aufgenommen werden, verhindert werden.
Der Stadtrat erwartet, dass seine Anliegen in das neue Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz einfliessen. Nach der Auswertung der Vernehmlassung und der Überarbeitung durch die kantonale Gesundheitsdirektion wird die Vorlage anfangs 2011 im Kantonsrat behandelt. Das Gesetz soll per 1. Januar 2012 in Kraft treten.
*Bewertungsgrösse aus der statistischen Auswertung, bezogen auf 100 Prozent der Werte. Ein Benchmark am 40. Perzentil bedeutet, dass 60 Prozent der Spitäler höhere Kosten aufweisen und sich künftig an diesem – unterdurchschnittlich tiefen - Wert orientieren müssen.
Thema: Finanzen, Gesundheit
Organisationseinheit: Stadtrat

