Navigation - Gesundheits- und Umweltdepartement




Strategie 2004 - 2010

Seite vorlesen

Die städtische Strategie in der Drogen- und Suchtpolitik stützt sich auf die vier Säulen Prävention, Repression, Schadenminderung und Therapie ab. Die Umsetzung wurde 1995 mit der erfolgreichen Räumung der offenen Drogenszene im Letten eingeleitet. Das Vier-Säulen-Modell ist in der Zwischenzeit erfolgeich erprobt und breit abgestützt. Die Stadt Zürich wird auch in Zukunft an dieser Strategie festhalten.


Hauptziel Stadtverträglichkeit

Sucht ist eine Konstante in der Geschichte der Menschheit; sie findet sich in allen Kulturen und Zivilisationen. Urbane Zentren waren seit je her ganz besonders mit dem Phänomen des Genuss- und Suchtmittelkonsums konfrontiert – die Stadt als Sündenpfuhl ist sprichwörtlich. Doch weder Verbote noch polizeiliche Verfolgung vermochten der städtischen Gesellschaft Alkohol und Drogen auszutreiben. Verbote erwiesen sich sogar immer wieder als kontraproduktiv, sie führten zur Ausbreitung von Schwarzmärkten, bewirkten eine Zunahme der Kriminalität und verschärften das Leid der Abhängigen. Hauptziel der Zürcher Sucht- und Drogenpolitik ist die Stadtverträglichkeit, nicht die Abstinenz: Alle Einwohnerinnen und Einwohner sollen sich sicher fühlen und menschenwürdig leben können. Im Brennpunkt stehen deshalb Probleme, die aus dem Konsum von Genuss- und Suchtmitteln erwachsen, nicht der Konsum an sich.


nach oben

Sicherheit garantieren

Sicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lebensqualität. Die Stadt Zürich bekämpft deshalb vehement Bedrohungen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner und Störun-gen der öffentlichen Ordnung. Verfolgt werden störende Verhaltensweisen – von wem diese auch immer ausgehen. Im Vordergrund stehen der organisierte Handel und die damit verbundene Kriminalität.


nach oben

Integrieren statt ausgrenzen

Hohes Ziel der städtischen Drogenpolitik ist die soziale Integration von Menschen, die Suchtmittel konsumieren, und zwar unabhängig, ob sie fähig oder willens sind, abstinent zu leben. Den Betroffenen steht ein breites, lösungsorientiertes Hilfsangebot offen, das von der niederschwelligen Beratung bis hin zur abstinenzgestützten Behandlung reicht. Als Gegenleistung verlangt die Stadt Zürich, dass sich die Klientinnen und Klienten nachweislich um die Verbesserung ihrer Situation bemühen.


nach oben

Verantwortungsgefühl stärken

Die Suchtprävention zielt primär auf eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins im Umgang mit Sucht- und Genussmitteln. Sie fordert keinen vollständigen Verzicht, sie ist aber bestrebt, Risikokonsum und Suchtentwicklungen zu verhindern. Personen oder Bevölkerungsgruppen, die einer erhöhten Suchtgefährdung ausgesetzt sind, werden frühzeitig erkannt und gezielt unterstützt. Die Stadt Zürich weiss, dass zwischen Suchtbildung einerseits und Freizeitgestaltung, Familienleben, Ausbildung, Erwerbsarbeit andererseits ein enger Zusammenhang besteht. Der Stadtrat koordiniert deshalb seine Drogen- und Suchtpolitik insbesondere mit der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik, der Bildungs- und Wirtschaftspolitik sowie der Stadtentwicklungs- und der Sicherheitspolitik.


nach oben

Bedürfnisse der Stadt im Zentrum

Die Stadt Zürich ist sich bewusst, dass sie beim Vollzug drogenpolitischer Massnahmen im Spannungsfeld der eidgenössischen und kantonalen Politik steht. Sie setzt sich für ihre spezifisch urbanen Bedürfnisse ein und unterstützt alle gesetzlichen Liberalisierungsbestrebungen, die ermöglichen, den Umgang mit Drogen- und Suchtproblemen im Sinne der Stadtverträglichkeit zu regulieren.


nach oben

Steuerung und Koordination

Die Vier-Säulen-Strategie mit ihrer Forderung nach departementsübergreifenden Massnahmen stellt hohe Anforderungen an die Exekutive. Der Stadtrat erwartet von allen beteiligten städtischen Diensten, dass sie seine Strategie loyal und gewissenhaft umsetzen und sowohl in der Planung als auch beim Vollzug suchtpolitischer Massnahmen gemeinsam und koordiniert handeln.


nach oben

Delegation für Drogen- und Suchtpolitik des Stadtrates

Der Stadtrat bildet einen Steuerungsausschuss – die stadträtliche Delegation für Drogen- und Suchtpolitik –, dem die Vorstehenden des Sozialdepartements, des Polizeidepartements sowie des Gesundheits- und Umweltdepartements angehören. Die Delegation nimmt regelmässige Lagebeurteilungen vor, analysiert epidemiologische Entwicklungen, evaluiert Wirkungen drogenpolitischer Massnahmen und ortet neue Bedarfslagen. Dazu stehen ihr valide Daten zur Verfügung, die systematisch erhoben und ausgewertet werden. Die Delegation präsentiert ihre Erkenntnisse regelmässig dem Stadtrat, überwacht die Umsetzung der stadträtlichen Entscheide, sorgt für die interdepartementale Koordination und kommuniziert dem Gemeinderat sowie der Öffentlichkeit die Resultate der Lagebeurteilung.


nach oben

Drogenstab und Linienvorgesetzte

Die Realisierung der strategischen Entscheide ist Aufgabe der beteiligten Departemente. Die Leitung übernimmt der interdepartementale Stab für Drogen- und Suchtpolitik, die Verantwortung für die Umsetzung beschlossener Massnahmen liegt bei den zuständigen Linienvorgesetzten. Der Stab setzt sich zusammen aus den Vertreterinnen und Vertretern des Sozialdepartements, Polizeidepartements, Gesundheits- und Umweltdepartements sowie des Schul- und Sportdepartements. Er ist für die Führungsinformationen verantwortlich, steuert die Umsetzung innerhalb der Departemente und bestimmt die Gremien, die für die interdepartementale Koordination notwendig sind.


nach oben

Zusammenarbeit

Die städtische Drogenpolitik kann nur von Erfolg gekrönt sein, wenn sie umsichtig geplant und wirkungsvoll umgesetzt wird. Eine wohl koordinierte Zusammenarbeit mit Bund und Kanton, privaten Organisationen und der Bevölkerung ist unabdingbar. Bei der Planung drogenpolitischer Massnahmen zieht die Stadt Zürich Vertreterinnen und Vertreter insbesondere des Kantons bei. In die Lagebeurteilung werden auch private Organisationen einbezogen und mit Leistungsvereinbarungen eingebunden. Die Quartierbevölkerung findet in regelmässigen Forumsveranstaltungen Gehör für ihre Anliegen und kann sich in Vernehmlassungen zu einzelnen Projekten äussern. Der Einbezug basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: der Stadtrat erwartet von den Quartiervertreterinnen und -vertretern, dass sie Probleme gemeinsam mit der Stadt angehen, in der Zusammenarbeit Toleranz üben und die gemeinsam erarbeiteten Problemlösungen mit verantworten.


nach oben

Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen