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Umsetzung Arbeitsgesetz (ArG)
- Download Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Download Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
- Download Wegleitung Arbeitsgesetz, Verordn. 1-2
- Download Wegleitung Arbeitsgesetz, Verordn. 3-4
- ArGV5, Jugendarbeitsschutzverordnung
- ArGV5, Jugendarbeitsschutzverordnung
- Mitwirkungsgesetz
- Zusatzformular für Gewerbe und Industrie
- Formulare – Befristete Arbeitszeitbewilligungen
Gesetzliche Grundlagen
Das „Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel“, Arbeitsgesetz (ArG) ist die Grundlage für die Umsetzung des Gesundheitsschutzes in den Betrieben.
Es handelt sich um einen Betrieb, wenn ein Arbeitgeber dauernd oder vorübergehend eine oder mehrere Arbeitnehmende beschäftigt.
Jeder Betrieb hat gemäss Art. 6 Abs. 2, ArG die betrieblichen Einrichtungen und den Arbeitsablauf so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen der Arbeitnehmenden vermieden werden.
Bei der Planbegutachtung zu Bauvorhaben nichtindustrieller Betriebe bzw. der Plangenehmigung gemäss Art. 7 ArG zu solchen industrieller Betriebe kontrollieren wir die Berücksichtigung und Einhaltung der ArG-Vorgaben im Planungsstadium.
- Gebäude und Räume (Bauweise, Luftraum, Decken und Wände, Böden) ArGV3
- Licht (Sicht ins Freie), Raumklima (Lüftung, Luftverunreinigung, Nichtraucherschutz, Sonneneinwirkung, Wärmestrahlung, Arbeit in ungeheizten Räumen oder im Freien), Lärm und Erschütterungen ArGV3
- Arbeitsplätze (Ergonomie) ArGV3
- Lasten (Einrichtungen zur Umsetzung von Lasten) ArGV3
- Überwachung der Arbeitnehmenden ArGV3 • Garderoben, Waschanlagen, Toiletten, Ess- und Aufenthaltsräume, Trinkwasser, Erste Hilfe (Notfallorganisation) ArGV3
- Unterhalt und Reinigung
- Verkehrswege, Treppen, Fluchtwege, Fluchttüren, Abschrankungen, Geländer ArGV4
ASA-Systemkontrollen
Mit ASA-Systemkontrollen kontrollieren wir die Einhaltung der ArG-Vorgaben im laufenden Betrieb:
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ArGV3
- Arbeits-, Ruhe- und Überzeiten, Pausen ArGV1
- Schutz von Schwangeren und stillenden Müttern ArGV1, ArGV3
- Information und Anleitung der Arbeitnehmenden ArGV3
- Anhörung der Arbeitnehmenden ArGV3
- Schutz von Temporären und Dritten, die im Betrieb beschäftigt werden ArGV3

