Navigation - Gesundheits- und Umweltdepartement




Kontrollen in Betrieben

Seite vorlesen

Auftag des Arbeitsinspektorates

Die kantonalen Durchführungsorgane (ArbeitsinspektorInnen) des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) und des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) beaufsichtigen die Anwendung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in den Betrieben sowie für Arbeitsmittel, sofern dafür nicht ein anderes Durchführungsorgan zuständig ist.


ArbeitsinspektorInnen der Stadt Zürich

In der Stadt Zürich arbeiten die ArbeitsinspektorInnen im Leistungsauftrag für den Vollzug von Aufgaben des ArG und des UVG unter Einhaltung des QM-Systems des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Bereich Arbeitsbedingungen.

Die ArbeitsinspektorInnen informieren und beraten die ArbeitgeberInnen und die Arbeitnehmenden bzw. deren Vertretung im Betrieb über ihre Pflichten und Möglichkeiten zur Wahrung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Betriebsbesuche gemäss Art. 61 VUV und Art. 45, Art. 46 ArG können mit oder ohne Voranmeldung durchgeführt werden. Kontrolliert wird, ob die gesetzlichen Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen umgesetzt sind und gelebt werden.

Die Arbeitnehmenden haben das Recht, sich mit einer Person an den Betriebsbesuchen und Abklärungen der Arbeitsinspektoren zu beteiligen.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Energietechnik und Bauhygiene

Arbeitsinspektorat
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 26 68
Fax 044 363 78 50



Umwelt / Bauen

Arbeitssicherheit finden Sie auch unter Umwelt / Bauen / UGZ Baubewilligungen bei
Plangenehmigung- Begutachtung:
Industriebauten
Gewerbebauten
Ausnahmebewilligungen