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ASA-Systemkontrollen
- Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
- Wegleitung Arbeitsgesetz, Verordn. 1-2
- Wegleitung Arbeitsgesetz, Verordn. 3-4
- Wegleitung ArGV5, Jugendarbeitsschutzverordnung
- Mitwirkungsgesetz
- Zusatzformular für Gewerbe und Industrie
- Formulare – Befristete Arbeitszeitbewilligungen
Mit den ASA-Systemkontrollen überprüft das Arbeitsinspektorat, ob die Betriebe die Forderungen der „Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“ (ASA-Richtlinie) umgesetzt haben und ob das Sicherheitssystem gelebt wird.
Betriebliches Sicherheitssystem
Das betriebliche Sicherheitssystem besteht aus den folgenden 10 Elementen, die von der Geschäftsleitung bzw. der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber anzuerkennen und - auf den Betrieb angepasst - umzusetzen sind:
- Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
- Sicherheitsorganisation
- Ausbildung, Instruktion, Information
- Sicherheitsregeln
- Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung
- Massnahmenplanung und –realisierung
- Notfallorganisation
- Mitwirkung
- Gesundheitsschutz
- Kontrolle, Audit
Die Kontrollen des Arbeitsinspektorates beinhalten eine Dokumentationskontrolle anhand vorgegebener Fragen, die der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) mündlich beantwortet, und eine stichprobenweise Betriebskontrolle.
Art. 47 VUV und Art. 46 ArG: Die Durchführungsorgane beaufsichtigen die Umsetzung der Vorschriften der Arbeitssicherheit anhand von Verzeichnissen und anderen Unterlagen.
Art. 61 VUV und Art. 45 ArG: Den Durchführungsorganen ist der Zutritt zu den Betrieben mit oder ohne Voranmeldung zu gewähren.

