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Halmfliege

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Halmfliege, Bild R. Pospischil, Bayer AG  - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Halmfliege, Bild R. Pospischil, Bayer AG

Bei frühlingshaften Temperaturen über 14° C erwachen die Halmfliegen aus ihrer Winterstarre in den Ritzen der oberen Stockwerke und suchen die warmen Hausfassaden auf. Gerade an warmen Nachmittagen, wenn Lüften angesagt ist, belästigen die Spielverderber die HausbewohnerInnen durch ihren Massenauftritt.


Aussehen

Die Halmfliege ist etwa 2 mm lang und gelbglänzend mit drei schwarzen Längsstreifen auf der Brust-Oberseite.


Biologie

Bei warmem Wetter im Herbst (Ende August bis Ende Oktober) befallen sie die obersten Stockwerke von Hochhäusern in Massen. Sie überwintern in Verstecken am Gebäude und kommen an warmen Frühlingstagen (März bis April) wieder zum Vorschein, bevor sie zu ihrem Lebensraum, den Wiesen der Umgebung, zurückfliegen.


Schaden

Zentimeterdicke Ansammlung von Halmfliegen auf einer Türschwelle, Bild R. Pospischil, Bayer AG  - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Zentimeterdicke Ansammlung von Halmfliegen, Bild R. Pospischil, Bayer AG

Halmfliegen schädigen weder Gesundheit noch Gebäude. Bei offenen oder undichten Fenstern dringen sie in die Wohnungen ein. Diese Masseninvasion ist für Betroffene sehr unangenehm und kann einzelne Räume unbewohnbar machen.


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Vorbeugung

Fenster und andere Eindringmöglichkeiten (Rollladenkasten etc.) müssen dicht sein. Bei oft benützten Fenstern sollten in der Befallsperiode dichte Fliegengitter (Maschenweite nicht grösser als 1 mm) angebracht werden.


Bekämpfung

Fassadenbehandlungen durch Fachfirmen sind möglich, bringen aber je nach Anwendungszeit nur kurzfristige Erfolge. Sie sind also eine reine Symptombekämpfung. Am Ursprungsort der Fliegen (Wiesen in der Umgebung) ist aus ökologischer Sicht eine Bekämpfung mit Insektiziden nicht vertretbar.


Wie schützen Sie sich vor den lästigen Fliegen?

Die Fliegen gefährden Ihre Gesundheit nicht, sie nisten sich auch nicht dauerhaft bei Ihnen ein. Öffnen Sie die Fenster zum Lüften an warmen Nachmittagen mit Halmfliegen an der Fassade nur, wenn ein dichtes Fliegengitter montiert ist. Falls Sie keine Fliegengitter haben setzen Sie sich mit der Hausverwaltung in Verbindung. Diese ist laut Obligationenrecht Art. 256 verpflichtet, die Wohnung in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand zu erhalten. Hierzu gehört auch, dass die Wohnung ohne Einschränkung, z.B. durch die lästigen Fliegen, genutzt werden kann. Bei starkem Befall kann eine Fassadenbehandlung durch eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma nötig werden.


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