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Auftrag

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Die Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung ist im Rahmen der Stadthygiene für Schädlinge zuständig. Unser Ziel ist eine Verbesserung der Stadthygiene bezüglich Schädlinge. Neben der Beratung der Bevölkerung von Zürich, haben wir folgende Aufgaben:


Gesundheitsprävention und Umweltschutz

Nicht jedes Tier, das in oder an einem Gebäude gefunden wird, ist ein Schädling und muss bekämpft werden. Viele sind harmlose Freilandtiere mit wichtigen Funktionen in der Natur. Bei Bekämpfungsaktionen legen wir Wert darauf, dass das richtige Mittel und nur soviel wie nötig angewandt wird. Dies schont Ihre Gesundheit und unsere Umwelt.


Inspektionen

Schabeninspektion: Eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung kontrolliert eine Schabenfalle

Wohnen Sie in Zürich und haben Probleme mit Schädlingen (zum Beispiel Schaben oder Ratten) in Ihrer Mietwohnung? Unternimmt Ihr Vermieter nichts dagegen? Dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir prüfen Ihren Fall und führen gegebenenfalls eine kostenlose Inspektion durch.

Wenn wir in mehr als einer Wohnung eines Blocks lebende Schaben oder deren Spuren finden, muss der Vermieter eine Bekämpfung durchführen lassen. Die Kosten dieser Bekämpfung dürfen nicht auf die Mieter abgewälzt werden, wenn mehr als eine Wohnung betroffen ist. In diesem Fall kann nicht mehr nachgewiesen werden, wer die Schaben eingeschleppt hat. Aus Datenschutzgründen werden der Verwaltung die Namen der betroffenen Mieter nicht mitgeteilt.

Gemäss Artikel 256 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) muss die Verwaltung dem Mieter die Wohnung in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand übergeben und denselben erhalten. Dazu gehört auch, dass die Wohnung ohne Einschränkung durch Schädlinge für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann.


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Bekämpfung von Nagetieren auf öffentlichem Grund

Ratten und Mäuse können Krankheiten übertragen und durch ihr Nagen Schäden anrichten. Deshalb bekämpfen wir sie auf öffentlichem Grund.

Bitte melden Sie uns, wenn Sie in der Stadt Zürich Ratten sehen.


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Öffentlichkeitsarbeit

Wir führen regelmässig Aktionstage durch, um die Bevölkerung auf einem anderen Weg für die Schädlingsproblematik zu sensibilisieren und auf unsere Dienstleistung aufmerksam zu machen.


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Schulungen

Wir halten Vorträge und leiten Schulungen für verschiedene Interessengruppen wie Hauswarte und -verwalterInnen, PflegerInnen, SchädlingsbekämpferInnen und viele mehr.


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Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Zürich
Gesundheitsschutz

Telefon 044 412 28 38
Fax 044 412 50 41

Telefonische und persönliche Beratung für BewohnerInnen der Stadt Zürich: Mo-Fr 13:30h-14:30h.
2. Stock, Büro 232.

Kontaktformular



Rechtsgrundlagen

Die kantonale Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene vom 20. März 1967 legt fest, dass die Gemeinden die Hygiene in ihrem Gemeindegebiet fördern und für die Beseitigung von Gefahren für Gesundheit und Wohlbefinden sorgen (§ 1). Dazu gehört auch die Ungezieferbekämpfung (§ 17 und 18). Die Behörden sind befugt, die zum Vollzug dieser Verordnung erforderlichen Kontrollen vorzunehmen (§ 51).