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Schlachthälften im Kühler - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Schlachthälften vom Rind im Kühler

Die Rückverfolgbarkeit „von der Gabel bis zur Heugabel“ stellt ein wichtiges Instrument in der Krankheits- und Seuchenprophylaxe dar. Doch was tut die Stadt genau?


1. Schlachttieruntersuchung

In der Schweiz muss jedes Tier, dessen Fleisch in den Verkehr gebracht werden soll, bereits vor der Schlachtung untersucht werden. Die Tiere müssen mit einer lückenlosen Dokumentation der Vorgeschichte angeliefert werden. Geringste Abweichungen vom Normalfall werden von den Veterinärdiensten der Stadt Zürich bereits vor der Schlachtung durch einen Tierarzt untersucht.


2. Fleischuntersuchung/Fleischkontrolle

Die Amtstierärzte des Veterinärdienstes werden von amtlichen Fachassistenten, in der Regel gelernte Metzger oder Metzgermeister mit entsprechender Zusatzausbildung, unterstützt. Weicht ein Schlachttierkörper von der gesunden, genusstauglichen Norm ab, muss der diensthabende Tierarzt die Entscheidung über die Genusstauglichkeit fällen. Stellt der Fleischkontrolleur oder die Fleischkontrolleurin fest, dass das Fleisch zum menschlichen Verzehr geeignet ist, bestätigt er bzw. sie dies mit einem Stempel.


3. Tierschutz

Die Fleischgewinnung stellt einen sensiblen Bereich in der tierischen Produktion dar. Die Veterinärdienste der Stadt Zürich achten das Tier als empfindungsfähiges Wesen. Wir sensibilisieren für den Tierschutz und überwachen die Einhaltung der Tierschutzgedanken und Vorschriften.


4. Tierseuchenprophylaxe

Die Schlachtung gibt naturgemäss Einblick ins Innere eines Tieres. Bei speziellen Problemen bearbeiten wir Anfragen der Tierhalter. Für weitere Abklärungen werden Proben analysiert. Wird ein Seuchenverdacht am Schlachthof festgestellt, kann der Schlachtprozess angehalten werden, um eine weitere Ausbreitung oder Verschleppung zu verhindern. Im Rahmen von Bekämpfungsstrategien entnehmen wir systematisch Proben (z. Bsp. bei EP / APP). Aufgrund der Resultate leiten wir weiterführende Massnahmen ein. Ebenso wichtig für die Verhinderung einer Seuchenverschleppung ist die Sicherstellung der korrekten Entsorgung tierischer Abfälle wie Tierkadaver, Nebenprodukte und Schlachtabfälle. 


 


Gesetzliche Grundlagen


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Umwelt- und Gesundheitsschutz
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