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Auftrag

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Die Aufgaben des Lebensmittelinspektorats sind vielfältig:

  • In den kontrollpflichtigen Betrieben führen wir unangemeldete Inspektionen und gezielte Probenahmen durch.
  • Bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln oder bei Reklamationen aus Konsumentenkreisen wird die Lebensmittelkontrolle selbstverständlich sofort tätig.
  • Das Lebensmittelinspektorat ist aber keineswegs eine reine Überwachungsbehörde. Von den Kontrollorganen wird grosser Wert darauf gelegt, dass die für den Betrieb verantwortliche Person an der Inspektion teilnimmt. Nach jeder Inspektion wird ein Bericht erstellt, dessen Inhalt mit dem/der Betriebsverantwortlichen im Detail besprochen und erklärt wird. Massnahmen zur Behebung der Mängel werden erläutert sowie Hinweise und Tipps zur Vermeidung von Mängeln gegeben. Reine Beratungsrundgänge können auf Wunsch des Betriebsinhabers durchgeführt werden (Betriebsbegehung auf Wunsch).
  • Zahlreiche Planbegutachtungen und Bauabnahmen sorgen bereits vor der Eröffnung eines Betriebs für einen intensiven Kontakt mit den Kunden.

Inspektion

Bei einer Inspektion werden unter anderem folgende Bereiche überprüft:

  • Sauberkeit und Ordnung: Gerätschaften, Werkzeuge, Maschinen, Apparate, Einrichtungen, Räume, Fahrzeuge und so weiter 
  • Umgang mit Lebensmitteln: Lagerung, Kühlhaltung, Lebensmittelhygiene, Betriebshygiene, Personalhygiene
  • Zustand der Lebensmittel: Sinnenprobe (Aussehen, Geruch, Geschmack, Veränderungen, Verunreinigung, Alter, Genusstauglichkeit, Verderb, Gesundheitsrisiko)
  • Baulicher Zustand: Wände, Böden, Decke, und so weiter
  • Technische Einrichtungen: Grundausrüstung, Zustand und Funktion
  • Prüfung von Kennzeichnung: Datierung, Speisekarte, Getränkekarte, Anpreisung, und so weiter
  • Selbstkontrolle: Prüfung der Unterlagen für Qualitätssicherung und Selbstkontrolle


Beanstandungen

Bei Beanstandungen trifft die Lebensmittelpolizei die notwendigen Massnahmen, um die Einhaltung der Vorschriften und die Unbedenklichkeit der Produkte wieder herbeizuführen und Verstösse erforderlichenfalls angemessen zu ahnden.


Abweichungen

Bei Abweichungen steht ein Katalog von Möglichkeiten zur Verfügung: von Auflagen für die Betriebe, Beschlagnahmung von Waren, Benützungsverbot von Räumlichkeiten oder Geräten, Verwarnung, Strafanzeige, Rückruf von Lebensmitteln, Warnung der Konsumentinnen und Konsumenten über die Medien bis zur Schliessung eines Betriebes.


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