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Neueröffnung Lebensmittelbetrieb

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Ein Lebensmittelbetrieb muss sowohl bau- als auch lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügen. Die verantwortliche Person muss dafür sorgen, dass die in der Lebensmittelbranche anerkannten Grundsätze der Selbstkontrolle befolgt werden. Diese umfasst die Warenannahme, Lagerung, Verarbeitung und Abgabe von Lebensmitteln und die Entsorgung von Abfällen.


Bei geplanter Aufnahme eines Gastwirtschaftsbetriebs muss bei der Stadtpolizei, Abteilung Bewilligungen, abgeklärt werden, ob ein Patent notwendig ist. Sind für die Inbetriebnahme oder Umnutzung eines Gastwirtschaftsbetriebs grössere bauliche Veränderungen geplant, muss ein Baugesuch beim Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich eingereicht werden.

Handelt es sich um ein Projekt, das eine Konsumation vor Ort vorsieht, muss ein Innenausbau-Projekt eingereicht werden. Zudem ist das Anbringen von Schaukästen, äusseren Beschriftungen und sonstigen Reklamen bewilligungspflichtig. Auch wer Ausschankflächen im Freien ausserhalb privater Grundstücke bedienen möchte, muss eine entsprechende Bewilligung einholen.

Planende und Gastwirtschafts-Betreibende können anhand der Checkliste überprüfen, ob ein Gastwirtschaftsbetrieb zur Bauabnahme bereit ist.

Stadtpolizei, Abteilung Bewilligungen

Amt für Baubewilligungen

Eröffnung Gastwirtschaftsbetrieb

Abnahmebereitschaft



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